Digital Health

Digital Health wird die Gesundheitsversorgung verändern. D+B hilft Unternehmen vom early stage Startup bis zum Techkonzern dabei, die komplexen rechtlichen Herausforderungen zu meistern. Wir arbeiten dazu nicht nur als Team hochspezialisiert, sondern sind zudem in der Branche, politisch und mit anderen Beratern bestens vernetzt.


Wir bieten umfassende Beratung in allen Rechtsfragen der Telemedizin rund um Markteintritt, Kooperation und Erstattung. Wir sind versiert im Umgang mit Fragen des Berufsrechts, Werberechts, Wettbewerbsrechts sowie der Abrechnung nach EBM und GOÄ. Für unsere Mandanten arbeiten subspezialisierte Expertinnen und Experten aus den Bereichen Arztrecht, Apothekenrecht, Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht, Datenschutzrecht und Compliance eng zusammen an pragmatischen und rechtssicheren Lösungen.
Wir haben umfangreiche Erfahrungen in der Betreuung von Gesundheits-Plattformen sowie Patienten-Ökosystemen. Dazu beraten wir zu Telemedizinischen Versorgungszentren, Fernbehandlung, Videosprechstunde, Homeoffice und remote operations-Lösungen, Bluttest- und Longevity-Konzepten sowie modern healthcare-Ansätzen.


Wir bieten Rechtsberatung bei der Entwicklung und Vermarktung von Gesundheits-Apps und anderen digitalen Lösungen, insbesondere auch im Bereich der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sowie bei den Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA).
Dabei berücksichtigen wir die Anforderungen des Medizinprodukterechts (MDR, MPG, IVDR) sowie die Vorgaben für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach der DSGVO. Wir klären regelmäßig, ob eine digitale Anwendung als Heilbehandlung, als Health App oder Lifestyle-Produkt anzusehen ist.

 

Wir unterstützen DiGA-Hersteller bei
-    dem Verfahren zur Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis,
-    der Auswahl des geeigneten Zertifizierungsverfahrens und durch Begleitung im Zertifizierungsprozess,
-    der Entwicklung von aussagekräftigen Claims und deren rechtssicheren Verwendung,
-    der Entwicklung von Datenschutz- und Datensicherheitskonzepten.
-    der Erstellung von Abrechnungsunterlagen, der Vorbereitung von Erstattungsanträgen und der Kommunikation mit den Krankenkassen,
-    Preisverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen durch Entwicklung einer angemessenen Preisstrategie und Begleitung durch die Verhandlungen.
-    der Erstellung von Kooperationsverträgen und bei der Überprüfung von Compliance-Anforderungen.
-    der Entwicklung und Verhandlung von Selektivverträgen.