Schiedsspruch zur Anlage 3 der Hilfstaxe angefochten

Nachdem zwischen den Vertragspartnern der Hilfstaxe (GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband) keine Einigung über die neu zu vereinbarenden Preise für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie erzielt werden konnte, hat die Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V am 19.01.2018 unter dem Vorsitz von Dr. Rainer Hess die neuen Preise festgesetzt. Durch den Schiedsspruch wurden Teil 2 der Anlage 3 zur Hilfstaxe teilweise und Teil 6 vollständig neu gefasst. Inhaltlich führen die Änderungen vor allem zu einer massiven Erhöhung der von den Zytostatika herstellenden Apotheken an die gesetzlichen Krankenkassen zu gewährenden Abschläge auf die Wirkstoffpreise. Nicht nur die Höhe der Abschläge (u.a. auch für die Originalpräparate), sondern insbesondere auch deren von der Schiedsstelle rückwirkend festgesetzte Geltung schon ab November 2017 und das Fehlen einer Regelung für Fälle, in denen die Apotheken die Abschläge nicht erzielen konnten bzw. können, stellt die Apotheken vor besondere wirtschaftliche und auch rechtliche Herausforderungen. Die zahlreichen Kritikpunkte zum Schiedsspruch sind in einem Beitrag von apotheke adhoc und einem Interview mit der Deutschen Apotheker Zeitung nachzulesen unter https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/apotheker-sollen-kassen-schreiben-hilfstaxe/ (N. Tröbitscher, „Apotheker sollen Kassen schreiben“, 21.03.2018) und K. Sucker: „Der Schiedsspruch fördert die Oligopolisierung“, in: DAZ Nr. 14 v. 05.04.2018, S. 18/19. Aufgrund der zahlreichen Unzulänglichkeiten des Schiedsspruchs und dessen mitunter existenzbedrohender Folgen für die selbst herstellenden Apotheken vor Ort, hat der Deutsche Apothekerverband vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Anfechtungsklage gegen den Schiedsspruch erhoben, um die Aufhebung des Schiedsspruchs zu erreichen. Zeitgleich zur Klage hat der Deutsche Apothekerverband einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gestellt. Eine Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg gibt es noch nicht.

Dr. Judith Wallat