Top-Kanzlei 2019
Das Magazin Wirtschaftswoche hat unsere Partner Dr. Thomas Bohle und Prof. Dr. Martin Stellpflug sowie unsere Kanzlei im WirtschaftsWoche-Rating als „Top-Kanzlei 2019“ im Rechtsgebiet „Medizinrecht“ ausgezeichnet.
Hamburger Herzspezialist wehrt sich mit D+B erfolgreich gegen Approbationsentzug
Die Hamburger Gesundheitsbehörde hat einem bekannten Kardiologen zu Unrecht die Approbation entzogen. Dies hat - begleitet von erheblicher medialer Öffentlichkeit - das Verwaltungsgericht Hamburg am 23.1.2019 entschieden und der Klage des Arztes stattgegeben. Der Herzspezialist hatte 2016 einen Strafbefehl wegen Abrechnungsbetrugs akzeptiert. Ihm war vorgeworfen worden, Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet zu haben, die nicht durch ihn persönlich, sondern durch nachgeordnete Ärzte erbracht wurden.
D+B ernennen Dr. Christian Reuther zum Partner
Zum Jahreswechsel hat unsere Sozietät Dr. Christian Reuther in die Partnerschaft aufgenommen.
Christian Reuther ist Fachanwalt für Medizinrecht und spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Krankenhäusern. Zu seinen Schwerpunkten gehören das Recht der Krankenhausplanung sowie der Krankenhausfinanzierung ebenso wie arbeitsrechtliche Fragestellungen und das Forderungsmanagement (Abwehr von Klagen und Durchsetzung von Ansprüchen).
BSG: Urteilsgründe zu Mischpreisen veröffentlicht
Am 4.7.2018 entschied das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Parallelentscheidungen (Az. B 3 KR 20/17 R sowie B 3 KR 21/17 R), dass die Bildung eines sog. Mischpreises rechtmäßig ist. Es hob die erstinstanzlichen Urteile des LSG Berlin-Brandenburg auf und gab der Revision der beklagten Schiedsstelle statt. Die Klage des GKV-Spitzenverbands gegen den Schiedsspruch, betreffend die Arzneimittel Eperzan® (Wirkstoff: Albiglutid) und Zydelig® (Wirkstoff: Idelalisib), hat das BSG damit abgewiesen. Nun liegen die Urteilsgründe vor.
Update Wirtschaftlichkeitsprüfung
Durch das GKV-VSG wurde mit Wirkung zum 01.01.2017 die Ausgestaltung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen vollständig den Gesamtvertragspartnern (Kassenärztliche Vereinigungen und Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen) übertragen; eine Regelprüfmethode ist nicht mehr vorgesehen. Im Zuge der Regionalisierung sind in den KV-Bezirken unterschiedliche Prüfsystematiken vereinbart worden. Mancherorts wird an der altbekannten Richtgrößenprüfung festgehalten. Nach einer groben Kategorisierung lassen sich im Wesentlichen drei unterschiedliche Arten von Prüfmethoden unterscheiden:
Wahlleistungsvereinbarungen - BGH entscheidet zugunsten der Krankenhäuser
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil v. 19.04.2018, Aktenzeichen III ZR 255/17), klargestellt, dass es für eine wirksame formularmäßige Wahlleistungsvereinbarung ausreichend ist, wenn sich der Hinweis auf die Wahlarztkette nur auf „die Ärzte des Krankenhauses“ bezieht. Diese Frage war zuvor umstritten und von Gerichten unterschiedlich beurteilt worden.
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