Am 12.03.2020 haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in einem Beschlusspapier auf Maßnahmen geeinigt, um auf die Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Deutschland zu reagieren.
Die von Bund und Länder beschlossenen Maßnahmen haben dabei auch erhebliche Auswirkungen auf den Krankenhaussektor. Im Zentrum steht das Ziel, dass sich Krankenhäuser in Deutschland auf den erwartbar steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen durch Covid-19 konzentrieren. Die Maßnahmen zielen daher auf eine Stärkung der Intensiv- und Beatmungskapazitäten in den Krankenhäusern ab.
Schon ab Montag, den 16.03.2020 ist als zentrale Maßnahme vorgesehen, dass eine Verschiebung und Aussetzung aller planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe auf unbestimmte Zeit erfolgt. Voraussetzung ist allerdings, dass eine solche Verschiebung medizinisch vertretbar ist. Die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser hat die Bundesregierung im Blick. In dem Beschlusspapier vom 12.03.2020 kündigt die Bundesregierung an, durch gesetzliche Maßnahmen zügig sicherstellen, dass ein Ausgleich seitens der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt und kein Krankenhaus durch die beschlossenen Maßnahmen ins Defizit kommt. Konkrete Gesetzesvorschläge zu den vorgesehenen Ausgleichsmechanismen wurden bislang noch nicht veröffentlicht. Wir beobachten das.
Bonus für jedes Intensivbett, das zusätzlich provisorisch geschaffen und vorgehalten wird.
Appell an die Krankenhäuser, das Personal zu erhöhen. Die Krankenhäuser werden dazu aufgerufen, „jetzt den Einsatz der Ärztinnen und Ärzte, des Pflegepersonals und des weiteren Personals, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln, so zu planen und zu erhöhen, dass die Durchhaltefähigkeit der Intensiv- und Beatmungsbetten in ihren Kliniken gestärkt wird“.
Einige Krankenhäusern haben schon jetzt reagiert und zum Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen, insbesondere Ältere, Hochbetagte und chronisch Kranke, ein eingeschränktes Besuchsverbot eingeführt.
Es ist zu erwarten, dass weitere regulatorische Maßnahmen folgen, die von den Krankenhäusern kurzfristig umgesetzt werden müssen. Die künftigen Entwicklungen sind daher im Blick zu behalten.
Wir begleiten Sie durch die Krise.
Nicole Jesche / Dr. Christian Reuther