Gesundheitsdatenschutz

 

Wir beraten Leistungserbringer, Gesundheitsdienstleister, Verbände, Körperschaften, die öffentliche Hand, Hersteller digitaler Anwendungen, Forschungseinrichtungen und Abrechnungsdienstleister zu allen Fragen rund um das Thema Datenschutz.

Im Gesundheitswesen kommt dem Datenschutz seit jeher ein hoher Stellenwert zu. Schließlich sind Gesundheitsdaten besonders sensibel und deswegen umfassend zu schützen. Seit Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 erhält das Thema Datenschutz jedoch weitaus mehr Aufmerksamkeit. Im Zuge der Digitalisierung, der Entwicklung neuer Technologien und der Möglichkeit der Verarbeitung großer Datenmengen zu Forschungszwecken rückt der Datenschutz weiter in den Fokus und wird vielfach diskutiert.

 

Der Gesundheitsdatenschutz stellt alle Akteure des Gesundheitswesens vor große Herausforderungen. Bereits die Bestimmung der einschlägigen Normen ist mitunter schwierig. Schließlich gibt es in Deutschland kein zentral kodifiziertes Gesundheitsdatenschutzrecht. Vielmehr befinden sich die relevanten Regelungen und Vorgaben in unterschiedlichen Datenschutzgesetzen und bereichsspezifischen Regelungen. So enthält zwar die DSGVO die wesentlichen Vorgaben. Auf Grund vieler Öffnungsklauseln existieren jedoch auch zahlreiche nationale Regelungen, die diese Vorgaben konkretisieren, erweitern, begrenzen oder auch abändern. Neben den allgemeinen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Landesdatenschutzgesetze existieren zahlreiche bereichsspezifische Regelungen. So enthalten die Sozialgesetzbücher zahlreiche Vorgaben für den Bereich des Sozialdatenschutzes, die Landeskrankenhausgesetze formulieren spezielle Voraussetzungen für Krankenhäuser und auch die Kirchen verfügen über ein eigenes kirchliches Datenschutzrecht. Sind die einschlägigen Rechtsnormen bestimmt, gilt es bei der Auslegung der Rechtsnormen die nächste Hürde zu nehmen. Denn noch immer sind viele Fragen des Gesundheitsdatenschutzrechts unbeantwortet und häufig umstritten.

 

Wir helfen unseren Mandanten, hier den Überblick zu behalten, die relevanten Normen und Anforderungen zu definieren und praktikable, unternehmerfreundliche Lösungen zu entwickeln. Wir erstellen die erforderlichen datenschutzrechtlichen Dokumente und Verträge, unterstützen bei der Wahrung von Betroffenenrechten, führen und beraten in aufsichtsbehördlichen und gerichtlichen Verfahren, bewerten Geschäftsmodelle und unterstützen eine datenschutzkonforme Gestaltung dieser. Wir beraten Leistungserbringer, Gesundheitsdienstleister, Verbände, Körperschaften, die öffentliche Hand, Hersteller von Medizinprodukten und digitalen (Gesundheits-)Anwendungen, Forschungseinrichtungen und Abrechnungsdienstleister sowie Investoren zu allen Fragen rund um das Thema (Gesundheits-)Datenschutz.