Rechtliche Unterstützung für Heil- und Hilfsmittelerbringer

Wir unterstützen Heil- und Hilfsmittelerbringern bei der Bewältigung jeglicher rechtlicher Anforderungen. Der Fokus unserer rechtlichen Beratung liegt auf mit der Tätigkeit zusammenhängenden Rechtsfragen, ganz besonders die folgenden Bereiche.


Zulassung & Vergütung: Rechtliche Aspekte der Heilmittelversorgung

Heilmittel i.S.d. § 32 SGB V sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der physikalischen Therapie sowie Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie der Beschäftigungstherapie.
Für die Leistungserbringung der Heilmittel benötigen die Therapeuten eine Zulassung (§ 124 SGB V), die von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen erteilt wird. Die weiteren Rahmenbedingungen und die Vergütungen für die Heilmittel werden in Versorgungsverträgen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern bzw. deren Verbänden geregelt.


Präqualifizierung und Versorgungsverträge: Die Schlüssel zum Hilfsmittelmarkt

Hilfsmittel i.S.d. § 33 SGB V sind sächliche Mittel, die von Versicherten benötigt werden, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Dazu gehören Hörhilfen, orthopädische Einlagen, Elektrostimulationsgeräte, Prothesen ebenso wie Software. Hilfsmittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel auf ärztliche Verordnung erstattet. Das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V liefert als wichtiges Steuerungsinstrument einen Überblick über die zu Lasten der Krankenkassen verordnungsfähigen Hilfsmittel, auch wenn es nicht abschließend ist.

Leistungserbringer (wie Hörakustiker, Orthopädieschuhmacher, Sanitätshäuser) dürfen Hilfsmittel nur an Versicherte abgeben, wenn sie die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen und dies im Rahmen einer sog. Präqualifizierung bestätigt wurde. Zudem müssen sie mit den gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Versorgungsvertrag schließen, der sie zur Abgabe der betreffenden Hilfsmittel berechtigt.
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Ganzheitliche Beratung & Unterstützung rund um das Thema Hilfsmittel

Wir beraten und vertreten Leistungserbringer und ihre Verbände zu sämtlichen Fragen des Heil- und Hilfsmittelrechts auf Grundlage des SGB V. Insbesondere im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren sowie bei der Gestaltung und Verhandlung von Versorgungsverträgen mit den Krankenkassen oder bei der Abwehr von Rückforderungsansprüchen der Krankenkassen für schon geleistete Vergütungen. 
Sämtliche angrenzenden Rechtsmaterien, wie u.a. das Wettbewerbs-, Werbe-, Datenschutz-, Handwerks-, Vergabe- und auch das Strafrecht, gehören selbstverständlich dazu. Für die Leistungserbringer setzen wir zudem Vergütungsansprüche gegenüber den Kostenträgern durch.Die richtigen Ansprechpartner sind wir ebenfalls, wenn es um die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes geht.


Profitieren Sie von unserer Expertise im Heil- und Hilfsmittelrecht

Unsere Anwälte im Medizinrecht setzten sich für Ihre Interessen ein und bieten maßgeschneiderte Lösungen, um sicherzustellen, dass Sie die strengen rechtlichen Anforderungen von Hilfs- und Heilmitteln erfüllen. Unser Wissen und unsere Erfahrung sind Ihr Schlüssel zur rechtlichen Sicherheit. Kontaktieren Sie uns, um Ihre rechtlichen Anliegen zu Hilfs- und Heilmitteln zu besprechen. Schauen Sie auch bei unseren News vorbei für aktuelle Informationen.