D+B ARZTBRIEF

D+B Rechtsanwälte
Arztbrief 2. Quartal 2022

Immunitätsnachweis in der Praxis

Seit dem 16.03.2022 gilt die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ u.a. für Arztpraxen (§ 20a IfSG). Die Regelung gilt nicht nur für Personen mit…

D+B Rechtsanwälte – MVZ
Arztbrief 2. Quartal 2022

Drei Gründe, ein MVZ zu gründen

Dass medizinische Versorgungszentren (MVZ) immer beliebter werden, hat Gründe. Drei wichtige im Überblick:

Weniger Tätigkeit, weniger…

D+B Rechtsanwälte
Arztbrief 2. Quartal 2022

Kündigung der Rahmenvorgabe zur Wirtschaftlichkeitsprüfung – was gilt nun?

Die Empörung war groß, nachdem die Rahmenvorgabe zur Wirtschaftlichkeitsprüfung durch den GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 31.10.2021 aufgekündigt wurde.…

D+B Rechtsanwälte
Arztbrief 2. Quartal 2022

Grenzen der Werbefreiheit bei der Fernbehandlung

Bei der Werbung für Fernbehandlungen ist trotz Änderung des § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung (MBO-Ä) weiterhin Vorsicht geboten. In einer neueren…

D+B RECHTSANWÄLTE
Arztbrief 2. Quartal 2022

Gut auf dem Schirm zu haben: Heilmittelbehandlungen per Video künftig Teil der Regelversorgung

Die Telemedizin hält weiter Einzug in die Regelversorgung: Heilmittelbehandlungen sind nunmehr auch regulär telemedizinisch möglich. Zum 21. Januar 2022…

Arztbrief 2. Quartal 2022

7 Tipps zur Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Schon seit einiger Zeit gibt es die „App auf Rezept“. Auf folgende 7 Punkte sollten Sie dabei achten:

•    Für jeden ist was dabei…

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