In Strafverfahren mit medizinrechtlichem Hintergrund geht es nach wie vor häufig um den "klassischen" Vorwurf des ärztlichen Behandlungsfehlers (fahrlässige Körperverletzung bzw. fahrlässige Tötung).
Medizinstrafrecht ist mittlerweile aber auch echtes Wirtschaftsstrafrecht: Immer häufiger wird etwa gegen Ärzte, Apotheker und Krankenhausgeschäftsführer der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs erhoben. Darüber hinaus werden seit Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes Kooperationen im Gesundheitswesen auf korruptionsstrafrechtliche Verfehlungen hin untersucht.
Wir beraten ggf. gemeinsam mit Strafverteidigern Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Führungskräfte von Kliniken und Unternehmen des Gesundheitswesens in allen Bereichen des Medizin- und Arztstrafrechts. Dabei behalten wir stets die wichtigen außerstrafrechtlichen Bezüge im Blick und berücksichtigen die Auswirkungen des Strafverfahrens z.B. auf zivilrechtliche Schadensersatzprozesse, berufs- und vertragsarztrechtliche Folgeverfahren und das Approbationsrecht.