7 Tipps zur Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Schon seit einiger Zeit gibt es die „App auf Rezept“. Auf folgende 7 Punkte sollten Sie dabei achten:

Für jeden ist was dabei
Zwischenzeitlich sind 30 DiGAs im DiGA-Verzeichnis auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. Dort sehen Sie: Das Spektrum reicht von der Diagnostik über das Monitoring von Krankheitsverläufen und Therapie bis hin zur Verbesserung von Strukturen oder Prozessen. Nur die im DiGA-Verzeichnis gelisteten Applikationen können verordnet werden.

 

Bald auch im Praxisverwaltungssystem (PVS)
Künftig sollen die PVS alle wesentlichen Informationen zu den DiGAs vorhalten. Solange die Angaben dort noch nicht für alle DiGAs vollständig hinterlegt sind, finden Sie hilfreiche Informationen direkt im DiGA-Verzeichnis, u.a. zu den durchgeführten Studien und (Kontra-)Indikationen, außerdem die Gebrauchsanweisung sowie die Anwendungsdauer. Wer mehr wissen will: Das BfArM hat einen umfangreichen Leitfaden in nichtjuristischer Sprache erstellt, in dem die DiGA und der Zulassungsprozess detailliert und anschaulich beschrieben wird.


 
Das Muster kennen Sie
Die Verordnung erfolgt wie bei einem Medikament auf Muster 16 unter Angabe der zugeordneten Pharmazentralnummer (PZN). Die PZN finden Sie im DiGA-Verzeichnis unter „Informationen für Fachkreise“. Sofern eine DiGA für unterschiedliche Indikationen oder für unterschiedliche Zeiträume verordnet werden kann (dies ist möglich), ist jeder Indikation und jedem Verordnungszeitraum eine eigene PZN zugeordnet.

 

Nur für Erwachsene
DiGAs dürfen nur an Patienten ab 18 Jahren verordnet werden. Dies folgt aus den im DiGA-Verzeichnis hinterlegten Gebrauchsanweisungen.

 

Keine Budgeteinbußen
Die Kosten für DiGA belasten erfreulicher Weise nicht Ihr Praxisbudget. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt aber auch hier.

 

Kleinvieh macht auch Mist
Bis zum 31.12.2022 können Sie die GOP 01470 (18 Punkte/2,03 Euro) für die „Erstverordnung einer DiGA“ abrechnen. Sie ist mehrfach im Behandlungsfall berechnungsfähig und kann auch dann abgerechnet werden, wenn die Verordnung in einer Videosprechstunde erfolgt. Das ist nicht alles: Im DiGA-Verzeichnis ist unter dem Punkt „Mitwirkung als Leistungserbringer“ aufgeführt, welche ärztlichen Leistungen für die Versorgung mit der DiGA erforderlich und damit erstattungsfähig sind. Die erste neue Abrechnungsziffer ist die GOP 01471 EBM für die DiGA „somnio“ (Verlaufskontrolle und Auswertung; 64 Punkte/7,21 Euro), weitere werden folgen.

 

Sauber bleiben!
Auch hier gilt „keine Zuweisung gegen Entgelt“. Denken Sie stets daran, wenn Sie mit Dritten (insb. DiGA-Herstellern) kooperieren.

 

 

RICARDA ESSEL