Knapp zehn Monate nachdem der Gesetzgeber mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) die Grundlage für die „App auf Rezept“ geschaffen hat, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun für die Aufnahme der ersten beiden digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die Gesundheitsversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung gesorgt. Seit gestern sind im elektronisch geführten DiGA-Verzeichnis des BfArM zwei erstattungsfähige Anwendungen gelistet.
Die Gesundheits-App Kalmeda und die Webanwendung Velibra sind die ersten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die erfolgreich das Prüfverfahren beim BfArM durchlaufen haben.
Der Hersteller mynoise GmbH hat die Kalmeda App für volljährige Patientinnen und Patienten mit chronischer Tinnitusbelastung entwickelt. Die Tinnitus-App bietet eine leitlinienbasierte, verhaltenstherapeutische Therapie sowie Entspannungsanleitungen, beruhigende Natur- und Hintergrundgeräusche und einen Wissensteil.
Die Webanwendung Velibra der GAIA AG ist ein Programm für Patientinnen und Patienten mit bestimmten Angststörungen. Velibra vermittelt etablierte Methoden und Übungen der kognitiven Verhaltenstherapie und ist als Ergänzung zu einer sonst üblichen Behandlung (zum Beispiel durch den Hausarzt) vorgesehen.
Mit der Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis können diese Gesundheitsanwendungen nun von Ärztinnen und Ärzten oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet werden. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse des Patienten.
Nach Angaben des BfArM befinden sich derzeit 21 Anwendungen in der Prüfung, so dass in nächster Zeit mit einer Erweiterung des DiGA-Verzeichnisses gerechnet werden kann. Das DiGA-Verzeichnis des BfArM ist hier abrufbar.
Lisa Zerbe