Zwischen Wildem Westen und Regulierungswut – Implikationen des Heilkundevorbehalts für Gesundheitsapps
Nachweis der Beseitigung "wesentlicher Unterschiede" in der EU-ausländischen Weiterbildung verbietet es, eine Eignungsprüfung zu verlangen
Ruhensanordnung der Approbation einer Psychologischen Psychotherapeutin bewirkt Verbot des Ausübens der Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung
EBM-Nr. 01430: Für den „Verwaltungskomplex“ bedarf es keines Arzt-Patienten-Kontakts
Zulassungsrechtliche Fragen der BAG
(zusammen mit Prof. M. Stellpflug)
Neue Analog-Abrechnungsempfehlungen zur GOÄ erleichtern Zugang zur Psychotherapie
Neues Urteil zur GOÄ-Abrechnung: Was tut sich an der Facharztgrenze?