An introduction to the German Life Science Industry in 2024
(zusammen mit Püschel/Grau)
Die Begründung für GOÄ-Satz-Erhöhung kann nachträglich ergänzt werden
Der (Einzel-) Import von Arzneimitteln in Zeiten von Lieferengpässen: Was ist erlaubt, was ist verboten?
(zusammen mit Dr. iur. Ulrich Grau)
Hausarztzentrierte Versorgung: Rechtsbeziehungen und rechtliche Stolpersteine
Der (Einzel-) Import von Arzneimitteln in Zeiten von Lieferengpässen: Was ist erlaubt, was ist verboten?
(zusammen mit Tatjana Teterjukow)
Umgang mit Erkenntnislücken bei neuartigen Arzneimitteltherapien auf Erstattungsebene
Ist die GOÄ auch im Falle einer Privatklinik anzuwenden?
„Anmerkung zum BGH-Vorlagebeschluss v. 13.07.2023 - I ZR 182/22 (Zulässigkeit von Rx-Boni bei Apotheken)“
GERMANY: An Introduction to Life Sciences
Mehr Schutzimpfungen in Apotheken
(zusammen mit Dr. iur. Christina Deckers)
Mehr Schutzimpfungen in Apotheken
(zusammen mit Dr. iur. Ulrich Grau)
Teilweise Ablehnung eines Antrages auf Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens wegen geringer Fallzahlen ist rechtswidrig
Einzelfallanträge im Rahmen der CAR-T-Zelltherapie aus juristischer Sicht
Anpassung von Leistungsobergrenzen im Jobsharing
Mitautorin an GOÄ 2024 Kommentar, IGeL-Abrechnung
(Hrsg.: Hermanns; Schwartz; von Pannwitz)
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit (noch) nicht zugelassener Therapieallergene (zusammen mit Franziska Dickmann, LL.M.)
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit (noch) nicht zugelassener Therapieallergene (zusammen mit Dr. iur. Ulrich Grau)
GOÄ-Faktorsteigerung: Begründungsmängel können noch im Gerichtsverfahren geheilt werden
Strafrechtliche Verantwortung – Das Risiko, die Suppe auslöffeln zu müssen
Auslegung von EBM-Ziffern? Auf den Wortlaut kommt es an!