Die Hamburger Gesundheitsbehörde hat einem bekannten Kardiologen zu Unrecht die Approbation entzogen. Dies hat - begleitet von erheblicher medialer Öffentlichkeit - das Verwaltungsgericht Hamburg am 23.1.2019 entschieden und der Klage des Arztes stattgegeben. Der Herzspezialist hatte 2016 einen Strafbefehl wegen Abrechnungsbetrugs akzeptiert. Ihm war vorgeworfen worden, Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet zu haben, die nicht durch ihn persönlich, sondern durch nachgeordnete Ärzte erbracht wurden.
Die Gesundheitsbehörde nahm den Strafbefehl zum Anlass, die Approbation des Mediziners wegen Unwürdigkeit zu widerrufen. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Hamburg urteilte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Das Widerspruchs- und Klageverfahren wurde von unseren Partnern Professor Dr. Martin Stellpflug und Dr. Maximilian Warntjen geführt.