Die Digitalen Gesundheitsanwendungen als „App auf Rezept“ und der ihnen ermöglichte Fast Track in die Erstattungswelt der Gesetzlichen Krankenversicherung sind in den letzten Monaten schon Mittelpunkt vieler Veranstaltungen gewesen. Der mögliche Erkenntnisgewinn war anfänglich noch nicht allzu groß, weil nur der im SGB V vorgegebene Rahmen dargestellt werden konnte.

Inzwischen ist aber die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) in Kraft, das BfArM-Verzeichnis und Antragsportal sind startbereit, auch der sehr detaillierte und umfangreiche BfArM-Leitfaden liegt vor. Eigentlich kann es für jeden Hersteller nun losgehen. Dennoch sind viele Fragen im Detail klärungs- und erklärungsbedürftig. Einem erheblichen Teil dieser Fragen widmet sich das über drei Tage verteilte je zweistündige „DVG“ Online-Seminar des Medical Valley. Im Sinne eines „Deep-DiGA“ geht es ganz fokussiert um einzelne Aspekte auf dem Weg zum Fast Track.

Am 14.07.2020 liegt der Fokus der Veranstaltung „Aufnahme der DiGA ins BfArM-Verzeichnis – Datensicherheit und Interoperabilität von Anbeginn an“ vor allem auf technischen Aspekten der DiGA. Gleichzeitig geht’s darum, wie sich die DiGA ins GKV-System, z.B. in die ePA, einpassen müssen.

Das Seminar am 15.07.2020 „Aufnahme der DiGA ins BfArM-Verzeichnis – Nachweisoptionen für positive Versorgungseffekte“ widmet sich den Anforderungen an den Nutzennachweis und der nötigen Evidenz.

Die Veranstaltungsreihe endet am 16.07.2020 mit dem Thema „Aufnahme der DiGA ins BfArM-Verzeichnis – CE-zertifiziertes Medizinprodukt schon bei Antragstellung“  mit dem Schwerpunkt auf den medizinprodukterechtlichen Anforderungen, die zwingend zu erfüllen sind, um ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen zu werden.

Unsere Partner Dr. Constanze Püschel und Christian Pinnow sind Referenten an allen drei Tagen. Die Teilnahme an den Webinar-Veranstaltungen ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.