Unser Partner Dr. Jan Moeck hat gestern, am 24.05.2023, die Verhandlungen B 6 KA 8/22 R und B 6 KA 13/22 R vor dem Bundessozialgericht (BSG) erfolgreich für sich entschieden.
Gegenstand der Verhandlung war die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in den Jahren 2010 und 2011. In dieser Zeit haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Berlin und Baden-Württemberg die sogenannten nicht antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen nicht vollständig vergütet, sondern eine „abgestaffelte“ Vergütung vorgenommen.
Dieses Vorgehen hat das BSG gestern für rechtswidrig erklärt, da es nicht mit den Vorgaben in den Beschlüssen des Bewertungsausschusses im Einklang stand. Leistungserbringende, die gegen ihre Honorarbescheide Widerspruch eingelegt haben, können nun mit Nachvergütungen rechnen.
In Berlin hat das BSG-Urteil potentielle Auswirkungen auf 11 Quartale der Jahre 2010 bis 2012: Über 10.000 Widerspruchsverfahren sind nach Angaben der KV Berlin noch offen, in denen insgesamt – nach Auffassung des BSG zu Unrecht vorenthaltende – ca. 6 Mio. € an psychotherapeutische Leistungserbringende nachzuzahlen sind.
Herzlichen Glückwunsch an Dr. Jan Moeck und das gesamte Team.
Foto-Quelle: Bundessozialgericht, Dirk Felmeden