In einer Pressemitteilung wurde am 13.09.2023 veröffentlicht, dass die Bundesregierung den umstrittenen Entwurf des BMG eines „Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ (Krankenhaustransparenzgesetz) beschlossen hat. Einen Überblick über die wesentlichen Inhalte und die Kritikpunkte des Gesetzentwurfs finden Sie hier:

Das geplante Krankenhaustranzparenzgesetz sieht die Einführung eines Transparenzverzeichnisses vor, in dem Struktur- und Leistungsdaten von Krankenhäusern durch das BMG veröffentlicht werden sollen, darunter:

  • Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen),
  • vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal, / die personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,
  • Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
  • Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level), wobei das jeweilige Level umso höher ist, desto mehr Leistungsgruppen ein Krankenhaus anbietet.

Nach der Vorstellung der Bundesregierung soll das Transparenzverzeichnis dazu dienen, dass sich Patientinnen und Patienten über das Leistungsangebot und die Qualität der Krankenhäuser informieren können, um so die Auswahl eines geeigneten Krankenhauses zu ermöglichen. Die Einführung des Transparenzverzeichnisses soll zum 01.04.2024 erfolgen.

Gegen das Gesetzesvorhaben gibt es zahlreiche kritische Stimmen, insbesondere Stellungnahmen von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG), dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Zusammengefasst werden vor allem folgende Kritikpunkte geäußert:

  • Es gäbe keine Notwendigkeit für ein Transparenzverzeichnis, da Patientinnen und Patienten schon heute die Möglichkeit haben, sich über die Qualität der Krankenhäuser in etablierten Transparenzportalen zu informieren, wie zum Beispiel auf der Seite des Deutschen Krankenhausverzeichnisses unter www.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de oder auf der Seite der Bertelsmann Stiftung unter www.weisse-liste.de.
  • Zu den größten Kritikpunkten gehört, dass die Level-Einteilung keine Rückschlüsse auf die Qualität von Krankenhäusern ermögliche und damit die Wahrnehmung von Patientinnen und Patienten verzerrt werde. Es entstehe der falsche Eindruck, dass die Qualität zunehme, je größer ein Krankenhaus sei. Allein mit Strukturdaten könne jedoch keine Qualität gemessen werden.
  • Zudem werden auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetzesvorhaben erhoben: Kritisiert wird, dass durch die Level-Einteilung des BMG in die Kompetenz der Länder zur Krankenhausplanung eingegriffen werde.
  • Der G-BA weist in seiner 28-seitigen Stellungnahme zudem darauf hin, dass bei einer Veröffentlichung von sachlich unrichtigen Daten oder der Auswahl fachlich nicht tragfähiger Indikatorensets ggf. Haftungsansprüche von Kliniken entstehen könnten, die wirtschaftlich von „Patientenabwanderungen“ betroffen sind.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Kritik bleibt abzuwarten, ob das Gesetzesvorhaben in der vorgesehenen Form tatsächlich verabschiedet wird. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Nicole Jesche, Dr. Christian Reuther