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EBM-Nrn. ausschließlich für Hausärzte stellen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz dar
Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe: 5 Jahre Haft
Anmerkung zu BSG, Urteil vom 28.09.2016 – B 6 KA 43/15 R: Wirtschaftlichkeitsprüfung der Arzneimittelverordnungen: Zielwerte müssen geeignet sein, die Vermutung der Unwirtschaftlichkeit zu begründen
BGH zu den Anforderungen an eine bandenmäßige Begehung i. S. v. Nr. § 335 Abs. 2 Nr. 3 Var. 2 StGB; Anmerkung zu BGH, Urteil vom 25.1.2017 – 5 StR 364/16
Anmerkung zu BVerwG, Beschluss vom 21.07.2016 – 3 B 41/15: Aufnahme von Betten einer Einrichtung zur Neurologischen Frührehabilitation mit schweren und schwersten Hirnschädigungen in der Phase B in den Krankenhausplan
Bundesweites Wettbewerbsregister – kommt es diesmal?
Fiktives Splitting einer osteopathischen Behandlungsstunde - Abrechnungsbetrug!
BGH zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit einer formellen Geschäftsführerin nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB neben einem faktischen Geschäftsführer; Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 13.10.2016 – 3 StR 352/16
Rezension zu Schnapp/Düring (Hrsg.), Handbuch des sozialrechtlichen Schiedsverfahrens, 2. Aufl. 2016
Zytostatika-Versorgung nach Inkrafttreten des AMVSG
Nie mehr Richtgrößenprüfung? – Die neue „Wirtschaftlichkeitsprüfung“
Approbation des Apothekers – Pflicht der Verwaltungsbehörde zur eigenständigen rechtlichen Bewertung eines vom Strafgericht festgestellten Sachverhalts
Das BSG bekräftigt: Bei der Auslegung des EBM kommt es in erster Linie auf den Wortlaut an
Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 3 SGB V bei Systemversagen in der psychotherapeutischen Versorgung
(Stellpflug/Wipperfürth)
Hohe Anforderungen an die Begründungspflicht bei Schwellenwertüberschreitungen
Sterbehilfe – wann sich Ärzte strafbar machen
Anforderungen an die Nutzung ausgelagerter Praxisräume im Vertragsarztrecht
(Pinnow/Jurgk)
Ein Gericht zieht die Zügel an
Kooperation mit der Klinik: Für Verträge zählt nicht nur die angemessene Vergütung
(Stellpflug/Warntjen)
Einsichtnahme in die Patientenakte