Beschluss der Schiedsstelle zur neuen Prüfverfahrensvereinbarung

Mit Beschluss vom 22.06.2021 setzte die Schiedsstelle eine neue Prüfverfahrensvereinbarung fest, die für die Überprüfung bei Patienten mit Aufnahme ab dem 01.01.2022 gilt („PrüfvV 2022“). Gegen die Entscheidung können die DKG oder der GKV-Spitzenverband innerhalb eines Monats Klage erheben.

In dem unten stehenden PDF finden Sie das Wichtigste in Kürze, zusammengefasst von unserem Partner Dr. Christian Reuther und unserer Rechtsanwältin Nicole Jesche. Das Dokument gibt einen Überblick zu folgenden Themen:

  • Geltungsbereich (§ 2 PrüfvV 2022)
  • Prüfungsbeginn (§ 3 PrüfvV 2022)
  • Frist zur Einleitung des Prüfverfahrens (§ 4 PrüfvV 2022)
  • Falldialog (§ 5 PrüfvV)
  • Frist zur Beauftragung des MD (§ 6 PrüfvV 2022)
  • Unterlagenübermittlung an den MD
  • Entscheidung der Krankenkasse nach MD-Gutachten (§ 8 PrüfvV 2022)
  • Erörterungsverfahren nach MD-Prüfung (§§ 9, 10 PrüfvV 2022)
  • Rechnungskorrektur (§ 11 PrüfvV 2022)
  • Aufrechnungsmöglichkeiten (§ 11 Abs. 4 PrüfvV 2022)