Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben beschlossen, dass sich alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren künftig impfen lassen können. Der Beschluss beinhaltet ein Impfangebot, das freiwillig bleibt. Wer entscheidet also über die Annahme des Impfangebotes – die Eltern der Minderjährigen oder die Jugendlichen selbst? Dazu hat SWR Aktuell-Moderator Bernhard Seiler unseren Partner Dr. Jan Moeck befragt.
Sein Fazit: Sind Kinder bzw. Jugendliche einwilligungsfähig, so müssen sie in eine Impfung einwilligen. Ob es in diesem Fall darüber hinaus auch der Einwilligung der Eltern bedarf, ist gesetzlich nicht geregelt und gibt es in der Rechtsprechung dazu nur Einzelfallentscheidungen. Nach der Gesetzesbegründung zum Patientenrechtegesetz kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Wenn Ärztinnen und Ärzte auf der sicheren Seite sein wollen, sollten sie sich der Einwilligung auch der Eltern versichern. Die Einwilligungsfähigkeit richtet sich nach der geistigen Entwicklungsreife des Kindes bzw. Jugendlichen, d.h. der Fähigkeit zu erkennen, was die Impfung bedeutet. Nach der Rechtsprechung ist in der Regel diese Einsichtsfähigkeit bis zur Beendigung des 14. Lebensjahres nicht gegeben. In diesem Fall muss stets die Einwilligung der Eltern vorliegen. Beim gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Elternteile einwilligen. Ist ein Elternteil nicht einverstanden kann der andere Elternteil einen Antrag beim Familiengericht stellen.
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