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Die WirtschaftsWoche nennt Dr. Thomas Willaschek erneut als „TOP Anwalt 2023“ im Bereich Medizinrecht.
Das Handelsblatt und der US-Verlag Best Lawyers zählen Dr. Thomas Willaschek in der Rubrik „Gesundheitsrecht“ zu Deutschlands besten Anwälten.
The Legal 500 listet Dr. Thomas Willaschek 2023 und zeichnet aus: „Dr. Thomas Willaschek: Ausgezeichneter fachlicher Kenntnisstand, gutes Verständnis für unternehmerische Ansätze, fokussierte und effiziente Arbeitsweise.“
Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (1996-2001)
Zugelassen als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland (seit 2005)
Promotion in Münster (2007)
Fachanwalt für Medizinrecht (seit 2011)
Partner der Sozietät (seit 2013)
Vorsitzender der Arbeitsgruppe Digital Health der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
Lehrauftrag für E-Health und Telemedizin im Masterstudiengang Medizinrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Lehrauftrag für E-Health und Telemedizin im Masterstudiengang Medizinrecht, LL.M. an der Dresden International University (DIU)
Justiziar des Berufsverbands der Deutschen Urologen e.V.
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
Mitglied im Freundeskreis Rechtswissenschaft - Verein zur Förderung der juristischen Ausbildung an der Universität Münster e.V.
Mitglied im Anwälte für Ärzte e.V.