Datenschutz

Gesundheitsdatenschutzrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern Datenschutzrecht in einem besonders sensiblen Umfeld: Verletzungen bedrohen nicht nur unmittelbar die physische und psychische Unversehrtheit Betroffener, sondern sind häufig auch strafrechtlich relevant. Verstöße gegen das Datenschutzrecht werden zukünftig hart bestraft. Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 % des Jahresumsatzes vor – je nachdem, was höher liegt.

Dokumentationspflichten, Datenerhebung zu Abrechnung oder zur Qualitätsverbesserung und Forschungsvorhaben generieren rasant wachsende Datenmengen. Diese Daten sollen gespeichert und wollen ausgewertet werden, doch Patientendaten mit Personenbezug dürfen nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Insbesondere dann, wenn Daten zu Zwecken verwendet werden sollen, für die sie nicht erhoben wurden, ergeben sich rechtliche Herausforderungen.

Wir beraten Unternehmen, Krankenhäuser, Ärzte und Abrechnungsdienstleister zu allen Fragen der Datenverarbeitung, -weiterleitung und -nutzung. Wir helfen, Informationspflichten zu erfüllen, erstellen rechtssichere Vertragslösungen und begleiten die Entwicklung und Markteinführung von Software-Lösungen. Dabei stehen aktuell Cloudlösungen, Big Data und Vernetzung im Fokus. Wir unterstützen außerdem Datenschutz-Folgenabschätzungen und die Etablierung von IT-Sicherheitskonzepten.