Die auf der Ebene der Länder für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden überprüfen regelmäßig, welcher Träger an welchem Standort Krankenhausleistungen für GKV-Versicherte anbieten darf. Da Krankenhausplanung bedarfsorientiert erfolgt, geht es i.d.R. nicht nur um das Spektrum der zulässigen Leistungen, d.h. um die Fachabteilungsstruktur, sondern auch um die Bettenzahl des Krankenhauseses und seiner Abteilungen. Nicht zu unterschätzen ist die Qualität der stationären Versorgung als neuem maßgeblichen Parameter und die Frage, ob das Krankenhaus planerisch als Zentrum (onkologisches Zentrum, Brustzentrum etc.) ausgewiesen wird.
Krankenhausplanung fordert deshalb die beteiligten Krankenhausträger, sich als möglichst bedarfsgerecht, leistungsfähig und qualitativ hochwertig gegenüber der Planungsbehörde innerhalb des Auswahlverfahrens zu positionieren. Krankenhausplanung bedeutet zudem Wettbewerb der Krankenhausträger untereinander. Denn es gilt, sich gegenüber konkurrierenden Leistungsangeboten Dritter abzuheben und unberechtigten Bevorzugungen Dritter zu begegnen.
Wir analysieren die jeweils aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und unterstützen Krankenhausträger im Zuge des Planungsprozesses durch Stellungnahmen gegenüber den Beteiligten, insbesondere Krankenkassen und Planungsbehörden. Wir wägen die Vor- und Nachteile von Rechtsschutzmöglichkeiten ab und setzen Interessen der Krankenhausträger notfalls gerichtlich im Wege der Klage bzw. Konkurrentenklage durch.