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DSGVO/Datenschutz
Gesundheitsdatenschutzrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern Datenschutzrecht in einem besonders sensiblen Umfeld: Verletzungen bedrohen nicht nur unmittelbar die physische und psychische Unversehrtheit Betroffener, sondern sind häufig auch strafrechtlich relevant. Verstöße gegen das Datenschutzrecht werden zukünftig hart bestraft. Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 % des Jahresumsatzes vor – je nachdem, was höher liegt.
Ausschreibungen
Versorgungsverträge
Hilfsmittelverzeichnis
Hilfsmittel i.S.d. § 33 SGB V sind sächliche Mittel, die von Versicherten benötigt werden, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Dazu gehören Hörhilfen, orthopädische Einlagen, Elektrostimulationsgeräte, Prothesen ebenso wie Software. Hilfsmittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel auf ärztliche Verordnung erstattet.