Mit seit Jahren zunehmender Regulierung des Gesundheitsmarktes gewinnt auch das Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen immer mehr an Bedeutung. Dort wird die Einhaltung der für die Leistungserbringer und ihren Berufsgruppen gleichermaßen geltenden Wettbewerbsbedingungen vor allem über das Wettbewerbsrecht, d. h. über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.
Verstärkt werden deshalb Verstöße gegen gesundheitsmarktspezifische Verhaltensregelungen (z.B. Regelungen des ärztlichen und apothekerlichen Berufs- und Standesrechts oder des Heilmittelwerberechts und sonstige Werbevorschriften), mit denen sich Leistungserbringer (rechtswidrige) Wettbewerbsvorteile verschaffen möchten, zwischen Konkurrenten oder durch Wettbewerbsverbände abgemahnt und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Leistet der Abgemahnte diesem Verlangen nicht Folge, wird regelmäßig ein Antrag auf einstweilige Verfügung oder eine entsprechende Unterlassungs- oder Schadensersatzklage erhoben.
Wir beraten Leistungserbringer aus allen Branchen im Gesundheitswesen zu wettbewerbsrechtlichen Problemen. Dabei führen wir für die Angehörigen der Heilberufe einerseits wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten durch und unterstützen sie andererseits bei der wettbewerbsrechtskonformen Gestaltung von Vertriebskonzepten und Werbevorhaben.