Als Berufsrecht wird die Gesamtheit der den Berufszugang und die Berufsausübung regelnden Normen bezeichnet.
Bei den verkammerten Heilberufen (Ärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Tierärzte und Zahnärzte) erfolgt die Berufszulassung durch die Approbation auf bundesgesetzlicher Grundlage. Hier vertreten wir die Heilberufler im Streit um die Approbation gegenüber den Landesämtern und beraten insbesondere zu Fragen der EU-Niederlassungsfreiheit. Einen Schwerpunkt bilden dabei auch die Verfahren des Widerrufs der Approbation.
Die Berufsausübung regelt (vor allem) das Heilberufs- und Kammergesetz der jeweiligen Länder sowie das Satzungsrecht der fraglichen Heilberufskammer. Zu nennen sind hier insbesondere die Berufsordnung, die Fortbildungs- und die Weiterbildungsordnung.
Wir vertreten die Interessen der Heilberufler gegenüber der jeweils zuständigen Kammer und in den Verfahren vor den Heilberufsgerichten (soweit keine Interessenkollision besteht, vgl. Psychotherapeutenrecht), insbesondere bei Problemen mit Weiterbildungsbefugnissen, der Anerkennung von Weiterbildungszeiten, bei Patientenbeschwerden, beim Vorwurf berufsrechtlicher Verfehlungen oder zu Fragen der Beitragspflicht.