Chefarztvertrag
Abrechnungsprüfung
Forderungsmanagement
Vergütungsvereinbarungen
Versorgungsverträge
Budgetverhandlung
Krankenhausfinanzierung
Die Krankenhausfinanzierung wird trotz der seit 1972 bestehenden einfachen Grundstruktur, der Trennung in die Betriebsmittelfinanzierung (Krankenkassen) und der Investitionsfinanzierung (Länder), spätestens seit Einführung der DRGs durch ein ausdifferenziertes, aber nicht immer widerspruchsfreies System gesetzlicher Vorschriften geprägt. Die rechtlichen Anforderungen für Krankenhäuser werden durch Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) und Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf Landes- und Bundesebene überlagert.
Krankenhausplanung
Die auf der Ebene der Länder für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden überprüfen regelmäßig, welcher Träger an welchem Standort Krankenhausleistungen für GKV-Versicherte anbieten darf. Da Krankenhausplanung bedarfsorientiert erfolgt, geht es i.d.R. nicht nur um das Spektrum der zulässigen Leistungen, d.h. um die Fachabteilungsstruktur, sondern auch um die Bettenzahl des Krankenhauseses und seiner Abteilungen.
Ausschreibungen
Wettbewerbsrecht
Mit seit Jahren zunehmender Regulierung des Gesundheitsmarktes gewinnt auch das Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen immer mehr an Bedeutung. Dort wird die Einhaltung der für die Leistungserbringer und ihren Berufsgruppen gleichermaßen geltenden Wettbewerbsbedingungen vor allem über das Wettbewerbsrecht, d. h. über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.