Versorgungsverträge
Budgetverhandlung
Krankenhausfinanzierung
Die Krankenhausfinanzierung wird trotz der seit 1972 bestehenden einfachen Grundstruktur, der Trennung in die Betriebsmittelfinanzierung (Krankenkassen) und der Investitionsfinanzierung (Länder), spätestens seit Einführung der DRGs durch ein ausdifferenziertes, aber nicht immer widerspruchsfreies System gesetzlicher Vorschriften geprägt. Die rechtlichen Anforderungen für Krankenhäuser werden durch Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) und Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf Landes- und Bundesebene überlagert.
Krankenhausplanung
Die auf der Ebene der Länder für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden überprüfen regelmäßig, welcher Träger an welchem Standort Krankenhausleistungen für GKV-Versicherte anbieten darf. Da Krankenhausplanung bedarfsorientiert erfolgt, geht es i.d.R. nicht nur um das Spektrum der zulässigen Leistungen, d.h. um die Fachabteilungsstruktur, sondern auch um die Bettenzahl des Krankenhauseses und seiner Abteilungen.
Ausschreibungen
Wettbewerbsrecht
Mit seit Jahren zunehmender Regulierung des Gesundheitsmarktes gewinnt auch das Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen immer mehr an Bedeutung. Dort wird die Einhaltung der für die Leistungserbringer und ihren Berufsgruppen gleichermaßen geltenden Wettbewerbsbedingungen vor allem über das Wettbewerbsrecht, d. h. über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.
Strafverteidigung
Antikorruption
Datenschutz
Gesundheitsdatenschutzrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern Datenschutzrecht in einem besonders sensiblen Umfeld: Verletzungen bedrohen nicht nur unmittelbar die physische und psychische Unversehrtheit Betroffener, sondern sind häufig auch strafrechtlich relevant. Verstöße gegen das Datenschutzrecht werden zukünftig hart bestraft. Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 % des Jahresumsatzes vor – je nachdem, was höher liegt.
Kooperationen
Die Spezialisierung der Medizin schreitet unaufhörlich voran. Ein modernes Gesundheitswesen wie das der Bundesrepublik Deutschland ist deswegen auf effiziente Kooperationsstrukturen angewiesen. Das haben schon viele Ärzte und Psychotherapeuten erkannt und umgesetzt: 2016 waren 43,2 % von ihnen in Berufsausübungsgemeinschaften oder in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) tätig (Gesundheitsdaten der KBV 2016). Praxisnetze erfahren seit der gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Förderung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ein Comeback.