Klinische Studien
Import
Umsetzung MDR, IVDR
Handel
CE-Zertifizierung
Das Medizinprodukterecht ist auf europäischer Ebene im Rahmen von Richtlinien und demnächst vollumfänglich zu beachtenden Verordnungen und auf nationaler Ebene im Rahmen des Medizinproduktegesetzes sowie verschiedener konkretisierender Verordnungen festgelegt.
Ausschreibungen
Versorgungsverträge
Hilfsmittelverzeichnis
Hilfsmittel i.S.d. § 33 SGB V sind sächliche Mittel, die von Versicherten benötigt werden, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Dazu gehören Hörhilfen, orthopädische Einlagen, Elektrostimulationsgeräte, Prothesen ebenso wie Software. Hilfsmittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel auf ärztliche Verordnung erstattet.