Vertragsarztrechtl. Zulässigkeit
Berufsrechtl. Zulässigkeit
Regulat. Due Diligence
Transaktionsstrukturierung
Berufsrecht
Vergaberecht
Gesetzliche Krankenkassen sind seit einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs 2009 öffentliche Auftraggeber. Gleiches gilt für zahlreiche Krankenhäuser. Öffentliche Auftraggeber müssen ab Überschreitung eines bestimmten Schwellenwertes bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Vergabeverfahren nach den näheren Bestimmungen insbesondere des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. der Vergabevergabeverordnung (VgV) durchführen. Hier kann ein Anwalt im Vergaberecht für Struktur sorgen.
Wettbewerbsrecht
Mit seit Jahren zunehmender Regulierung des Gesundheitsmarktes gewinnt auch das Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen immer mehr an Bedeutung. Dort wird die Einhaltung der für die Leistungserbringer und ihren Berufsgruppen gleichermaßen geltenden Wettbewerbsbedingungen vor allem über das Wettbewerbsrecht, d. h. über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.