Berufsrecht
Vergaberecht
Gesetzliche Krankenkassen sind seit einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs 2009 öffentliche Auftraggeber. Gleiches gilt für zahlreiche Krankenhäuser. Öffentliche Auftraggeber müssen ab Überschreitung eines bestimmten Schwellenwertes bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Vergabeverfahren nach den näheren Bestimmungen insbesondere des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. der Vergabevergabeverordnung (VgV) durchführen. Hier kann ein Anwalt im Vergaberecht für Struktur sorgen.
Wettbewerbsrecht
Mit seit Jahren zunehmender Regulierung des Gesundheitsmarktes gewinnt auch das Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen immer mehr an Bedeutung. Dort wird die Einhaltung der für die Leistungserbringer und ihren Berufsgruppen gleichermaßen geltenden Wettbewerbsbedingungen vor allem über das Wettbewerbsrecht, d. h. über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.
Heilmittelwerberecht
Risikoanalyse
Whistleblowing
Schulungen
Compliance-Richtlinien
Haftungsprävention
Das forensische Risiko für Ärzte steigt. Immer häufiger machen Patienten Ansprüche gegen Ärzte und Krankenhäuser wegen vermeintlicher Behandlungsfehler geltend und fordern Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Wir beraten Ärzte und Krankenhäuser im Zusammenhang mit derartigen Forderungen. Wir klären den Sachverhalt, binden die Haftpflichtversicherung ein und verhandeln mit den Patienten und ihren Vertretern. Kommt es zum Schadensersatzprozess vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.