Neuer Geltungsbeginn der MDR: 26.05.2021
Das Europäische Parlament hat am 17. April 2020 beschlossen, den Geltungsbeginn der MDR um ein Jahr zu verschieben. Neuer Geltungsbeginn ist der 26. Mai 2021.
Corona-Gesetze des BMG - das ist wichtig für Praxen und MVZ
In Kraft getreten sind die ersten zwei grundlegenden Gesetzesvorhaben in der Corona-Krise:
- das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) und
- das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite,
Für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes gilt nun folgendes:
Beschlusspapier zu Coronavirus-Infektionen: Krankenhäuser sollen planbare Aufnahmen auf unbestimmte Zeit verschieben
Am 12.03.2020 haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in einem Beschlusspapier auf Maßnahmen geeinigt, um auf die Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Deutschland zu reagieren.
Reform der außerklinischen Intensivpflege – aus RISG wird IPReG
Im August 2019 hatte das BMG den ersten Entwurf eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes-RISG vorgelegt. Dieses sah die Schaffung eines gesonderten Leistungsanspruchs für außerklinische Intensivpflege im SGB V vor. Dieser Anspruch sei entweder in stationären Pflegeeinrichtungen oder speziellen Wohneinheiten zu erfüllen. Die Intensivpflege in der Häuslichkeit sollte die Ausnahme bleiben.
Fast Track für DiGA – Referentenentwurf zur Verordnung des BMG liegt vor
Nachdem das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) am 19.12.2019 in Kraft getreten ist, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zügig einen ersten Referentenentwurf für die konkretisierende Rechtsverordnung (DiGAV) vorgelegt und am 20.01.2020 auf der Homepage des BMG veröffentlicht. In der DiGAV wird u.a. festgelegt, welchen Anforderungen medizinische Apps und andere digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) genügen müssen, um in das elektronische DiGA-Verzeichnis des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen zu werden.
Who's Who Legal: Healthcare 2020 Germany - Dr. Constanze Püschel
Der Fachverlag Law Business Research ist Herausgeber des international publizierten Anwaltsrankings Who’s Who Legal und veröffentlicht auf Basis seiner unabhängigen Recherchen jährlich die World’s leading healthcare lawyers.
Unsere Partnerin Dr. Constanze Püschel ist im Who’s Who Legal: Healthcare 2020 Germany gelistet. Darüber freuen wir uns sehr!
Reform der Notfallversorgung – drei zentrale Punkte des Gesetzentwurfs
Kernelemente des Referentenentwurfs vom 09.01.2019 sind die Einrichtung eines Gemeinsamen Notfallleitsystems (GNS) zur Steuerung der Notfallversorgung, die Etablierung von Integrierten Notfallzentren (INZ) als Versorgungseinheiten an bestimmten Krankenhausstandorten und die Neuaufstellung der Notfallrettung.
Das Wichtigste:
- Gemeinsames Notfallleitsystem (GNS)
D+B ernennt Christian Pinnow zum Partner
Zum Jahreswechsel hat unsere Sozietät Christian Pinnow in die Partnerschaft aufgenommen. Christian Pinnow ist Fachanwalt für Medizinrecht und leitet unseren Standort in Düsseldorf. Er ist u.a. auf die Beratung und Vertretung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungserbringer, sowie Laborunternehmen spezialisiert. Darüber hinaus liegt ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Begleitung und Koordination von Transaktionen im Gesundheitswesen und im Bereich Digital Health.
Wirtschaftlichkeitsprüfung in Berlin ab 01.01.2020: Zurück zur Durchschnittswertprüfung
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber zum 01.01.2017 die Richtgrößenprüfung im Arznei- und Heilmittelbereich als bundesgesetzliche Vorgabe durch regionale Vereinbarungen ersetzt. In den KV-Bezirken sind daraufhin ganz unterschiedliche Prüfmethoden vereinbart worden. Während in einigen Bezirken an der Richtgrößenprüfung festgehalten wird, teilweise in modifizierter Form (sog.
MDK-Reformgesetz verabschiedet: Folgen für Krankenhäuser
Der Bundestag hat mit seiner 2. und 3. Lesung am 07.11.2019 das MDK-Reformgesetz verabschiedet. Darin wurden auf den letzten Metern Änderungen zulasten der Krankenhäuser vorgenommen. Zentrale Regelungen des Gesetzes, das zum 01.01.2020 in Kraft tritt, sind:
- Aus MDK wird MD. Der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) wird aus den Krankenkassen ausgegliedert und führt künftig als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) Prüfungen nach § 275c SGB V durch.


