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Bußgeldzumessung bei Datenschutzverstößen

Die Datenschutzkonferenz (DSK), ein Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, hat unlängst ein Konzept zur Zumessung von Geldbußen in Verfahren gegen Unternehmen bei Datenschutzverstößen veröffentlicht. Bis zur Verabschiedung einer endgültigen Leitlinie zur Festsetzung von Geldbußen durch den Europäischen Datenschutzausschuss soll das Konzept den deutschen Aufsichtsbehörden als Grundlage einer einheitlichen, transparenten und nachvollziehbaren Sanktionspraxis dienen.

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Referentenentwurf Verbandssanktionengesetz

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will zukünftig Unternehmenskriminalität stärker sanktionieren und hat hierzu den Entwurf eines „Verbandssanktionengesetz“ (VerSanG) vorgelegt. Das Gesetz richtet sich an „Verbände“, wobei unter diesen Begriff u.a. juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Handels- und Personengesellschaften, sowie Vereine fallen.

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Prof. Dr. Stellpflug Vorsitzender der AG Medizinrecht

Anlässlich der diesjährigen Herbsttagung wurde unser Partner Prof. Dr. Martin Stellpflug zum Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV gewählt. Die AG Medizinrecht ist die größte medizinrechtliche Vereinigung in Deutschland. Sie zählt ca. 1.800 Mitglieder, überwiegend Fachanwälte für Medizinrecht.

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D+B ernennt Dr. Jan Moeck zum Partner

Unsere Sozietät hat Dr. Jan Moeck in die Partnerschaft aufgenommen. Jan Moeck ist Fachanwalt für Medizinrecht und Teil unseres Teams Vertragsarztrecht. Er ist u.a. auf die Beratung und Vertretung psychotherapeutischer Leistungserbringer, deren Verbände sowie Selbstverwaltungskörperschaften (Landespsychotherapeutenkammern) spezialisiert.

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Außerklinische Intensivpflege im Fokus

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 13.08.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz–RISG) vorgelegt.

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Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft getreten

Am 16. August 2019 ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vom 9. August 2019 in Kraft getreten. Die wichtigsten Regelungen des GSAV im Überblick:

Das e-Rezept kommt

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D+B von Handelsblatt/Best Lawyers ausgezeichnet

Die Redaktion von Handelsblatt/Best Lawyers stuft uns in der 11th Edition of The Best Lawyers in Germany als “the leading law firm in Germany providing medical and health law advice for service providers in the health care sector” ein und fügt hinzu:

“In addition, the firm is well known for its legal advice on areas of law which are of particular importance for service providers in the health care, life science and biotechnology sector, including EU and German antitrust and competition law as well as data protection law and reimbursement.”

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D+B von Handelsblatt/Best Lawyers ausgezeichnet

Die Redaktion von Handelsblatt/Best Lawyers stuft uns in der 11th Edition of The Best Lawyers in Germany als “the leading law firm in Germany providing medical and health law advice for service providers in the health care sector” ein und fügt hinzu:

“In addition, the firm is well known for its legal advice on areas of law which are of particular importance for service providers in the health care, life science and biotechnology sector, including EU and German antitrust and competition law as well as data protection law and reimbursement.”

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D+B ARZTBRIEF

Hier finden Sie die Artikel des aktuellen D+B Arztbriefs als PDF zum download. Weitere Arztbriefe einfach als PDF aus dem Archiv laden.

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BSG lehnt selbstständige Tätigkeit von Ärzten im Krankenhaus regelmäßig ab

Krankenhäuser haben schon seit langer Zeit mit dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu kämpfen. Um den Klinikbetrieb und die Patientenversorgung trotz der angespannten Personalsituation aufrechtzuerhalten zu können, greifen viele Krankenhausträger auf sogenannte Honorarärzte zurück. Hierunter ist nach allgemeinem Sprachgebrauch eine Tätigkeit eines (meist niedergelassenen) Arztes für das Krankenhaus bzw. andere medizinische Einrichtungen auf freiberuflicher Basis zu verstehen, die meist nebenberuflich und zeitlich auf wenige Tage oder Wochen befristet ist.

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