Gesundheitsdatenschutz
Digital Health
Digital Health wird die Gesundheitsversorgung verändern. D+B hilft Unternehmen vom early stage Startup bis zum Techkonzern dabei, die komplexen rechtlichen Herausforderungen zu meistern. Wir arbeiten dazu nicht nur als Team hochspezialisiert, sondern sind zudem in der Branche, politisch und mit anderen Beratern bestens vernetzt.
Heil- und Hilfsmittel
Wir unterstützen Heil- und Hilfsmittelerbringern bei der Bewältigung jeglicher rechtlicher Anforderungen. Der Fokus unserer rechtlichen Beratung liegt auf mit der Tätigkeit zusammenhängenden Rechtsfragen, ganz besonders die folgenden Bereiche.
Medizinprodukte
Wir beraten insbesondere die Medizinprodukteindustrie in allen Fragen zum Medizinprodukterecht in Bezug auf Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika (IVD) – einschließlich Fragen zu therapiebegleitenden Diagnostika, den sog. Companion Diagnostics.
Arzneimittel
Das Arzneimittelrecht im engeren Sinn umfasst das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG), das Heilmittelwerbe- und das Betäubungsmittelrecht, weitere Nebenbestimmungen und zahlreiche untergesetzliche Vorschriften. Im weiteren Sinn umfasst das Arzneimittelrecht aber auch die vertriebs- und arzneimittelpreisrechtlichen Vorschriften sowie das Sozialversicherungsrecht und das Recht der privaten Krankenversicherung, soweit sie sich auf die Preisbildung und die Kostentragung für Arzneimittel beziehen.
Apotheken
Wir beraten Apothekerinnen und Apotheker zu sämtlichen Rechtsfragen rund um die Gründung und den Betrieb von Apotheken. Auf der Grundlage unserer langjährigen Spezialisierung im Apothekenrecht beraten wir vor allem Apotheken, die sich auf bestimmte Versorgungsbereiche spezialisiert haben. Zu unseren Mandanten zählen u.a. parenterale Zubereitungen herstellende Apotheken, krankenhausversorgende Apotheken, Apotheken, die sich auf den Versand von Arzneimitteln spezialisiert haben, sowie Apotheken, die in der Substitutions- oder Heimversorgung tätig sind.
Stationäre Versorgung
Im Bereich der stationären Versorgung stehen wir Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen gleichermaßen zur Seite.
Die Gründung und der Betrieb von Krankenhäusern werfen eine Fülle von Rechtsfragen auf, die zum einen schon durch allgemeine Gesetze geregelt werden (z.B. Steuerrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Kommunalrecht). Zum anderen existieren insbesondere für die Bereiche der Krankenhausplanung und -finanzierung gesonderte Gesetze (KHG, KHEntgG, BPflV, FPV, PEPPV). Hinzu kommt das im Kern im SGB V verortete Leistungsrecht.
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Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Übersicht. Kontakt- und mehr Detailinformationen erhalten Sie auf den Einzelseiten.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
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