Arzneimittel
Das Arzneimittelrecht im engeren Sinn umfasst das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG), das Heilmittelwerbe- und das Betäubungsmittelrecht, weitere Nebenbestimmungen und zahlreiche untergesetzliche Vorschriften. Im weiteren Sinn umfasst das Arzneimittelrecht aber auch die vertriebs- und arzneimittelpreisrechtlichen Vorschriften sowie das Sozialversicherungsrecht und das Recht der privaten Krankenversicherung, soweit sie sich auf die Preisbildung und die Kostentragung für Arzneimittel beziehen.
Apotheken
Wir beraten Apothekerinnen und Apotheker zu sämtlichen Rechtsfragen rund um die Gründung und den Betrieb von Apotheken. Auf der Grundlage unserer langjährigen Spezialisierung im Apothekenrecht beraten wir vor allem Apotheken, die sich auf bestimmte Versorgungsbereiche spezialisiert haben. Zu unseren Mandanten zählen u.a. parenterale Zubereitungen herstellende Apotheken, krankenhausversorgende Apotheken, Apotheken, die sich auf den Versand von Arzneimitteln spezialisiert haben, sowie Apotheken, die in der Substitutions- oder Heimversorgung tätig sind.
Stationäre Versorgung
Im Bereich der stationären Versorgung stehen wir Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen gleichermaßen zur Seite.
Die Gründung und der Betrieb von Krankenhäusern werfen eine Fülle von Rechtsfragen auf, die zum einen schon durch allgemeine Gesetze geregelt werden (z.B. Steuerrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Kommunalrecht). Zum anderen existieren insbesondere für die Bereiche der Krankenhausplanung und -finanzierung gesonderte Gesetze (KHG, KHEntgG, BPflV, FPV, PEPPV). Hinzu kommt das im Kern im SGB V verortete Leistungsrecht.
OfficeMitarbeitende
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Übersicht. Kontakt- und mehr Detailinformationen erhalten Sie auf den Einzelseiten.