Stationäre Versorgung
Im Bereich der stationären Versorgung stehen wir Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen gleichermaßen zur Seite.
Die Gründung und der Betrieb von Krankenhäusern werfen eine Fülle von Rechtsfragen auf, die zum einen schon durch allgemeine Gesetze geregelt werden (z.B. Steuerrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Kommunalrecht). Zum anderen existieren insbesondere für die Bereiche der Krankenhausplanung und -finanzierung gesonderte Gesetze (KHG, KHEntgG, BPflV, FPV, PEPPV). Hinzu kommt das im Kern im SGB V verortete Leistungsrecht.
Public/Governmental Affairs
Das Gesundheitsrecht ist sehr dynamisch. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich oft und häufig grundlegend. Unternehmen und Organisationen benötigen nicht nur kompetente, sondern weitsichtige, antizipatorische Rechtsberatung, um ihre Interessen zu schützen und zu fördern. Bei D+B verstehen wir das Gesundheitssystem und bieten Ihnen eine erfahrene Public & Governmental Affairs Beratung durch unsere Rechtanwälte.
Apotheken
Wir beraten Apothekerinnen und Apotheker zu sämtlichen Rechtsfragen rund um die Gründung und den Betrieb von Apotheken. Auf der Grundlage unserer langjährigen Spezialisierung im Apothekenrecht beraten wir vor allem Apotheken, die sich auf bestimmte Versorgungsbereiche spezialisiert haben. Zu unseren Mandanten zählen u.a. parenterale Zubereitungen herstellende Apotheken, krankenhausversorgende Apotheken, Apotheken, die sich auf den Versand von Arzneimitteln spezialisiert haben, sowie Apotheken, die in der Substitutions- oder Heimversorgung tätig sind.
Medizinprodukte
Wir beraten insbesondere die Medizinprodukteindustrie in allen Fragen zum Medizinprodukterecht in Bezug auf Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika (IVD) – einschließlich Fragen zu therapiebegleitenden Diagnostika, den sog. Companion Diagnostics.