Gesellschaftsrecht
Praxisnetze
Praxisgemeinschaft
BAG
MVZ
Ein zentraler Schwerpunkt unserer Rechtsberatung liegt im Bereich MVZ.
Was ist ein MVZ?
Ein MVZ ist eine zugelassene, ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind (beachte: wie das SGB V schreiben wir „Ärzte“ und meinen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten).
Ein MVZ kann fachgleich oder fachübergreifend (also mit fachverschieden tätigen Ärzten) gegründet werden.
Kooperationen
Die Spezialisierung der Medizin schreitet unaufhörlich voran. Ein modernes Gesundheitswesen wie das der Bundesrepublik Deutschland ist deswegen auf effiziente Kooperationsstrukturen angewiesen. Das haben schon viele Ärzte und Psychotherapeuten erkannt und umgesetzt: 2016 waren 43,2 % von ihnen in Berufsausübungsgemeinschaften oder in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) tätig (Gesundheitsdaten der KBV 2016). Praxisnetze erfahren seit der gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Förderung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ein Comeback.