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The Legal 500 Germany recommends D+B Lawyers in two top tiers

The Legal 500, one of the leading international legal directories, has published its new Germany edition for 2022. D+B is recommended in two practice areas.

In the area of ​​regulatory advice, D+B is awarded top position Tier 1. In the practice area of health, D+B ranks Tier 2. Overall, D+B is recommended as a "Top Law Firm 2022".

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D+B Lawyers appoint three partners

 

D+B Lawyers have appointed one partner and two associated partners as of January 1st, 2022. The appointments will strengthen the firm in strategically important areas in the offices in Düsseldorf and Berlin.

 

D+B appoint three lawyers

 

Strengthening of D+B Lawyers through Dr. Tobias Volkwein

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D+B Rechtsanwälte ernennen drei Partner

D+B Rechtsanwälte haben zum 01. Januar 2022 einen Partner und zwei Assoziierte Partnerinnen ernannt. Sie verstärken die Sozietät in strategisch wichtigen Bereichen an den Standorten Düsseldorf und Berlin.

 

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Der vorletzte Meilenstein der DiGA-Vergütung: Schiedsstelle stellt Regelungen zu Höchstbeträgen und Schwellenwerten auf

Seit Oktober 2020 wurden bislang 27 digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA) im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die DiGA-Hersteller im ersten Jahr den Preis für ihre DiGA selbst bestimmen dürfen. Ab dem 13. Monat wird der Vergütungsbetrag von den Krankenkassen für die DiGA erstattet, den der DiGA-Hersteller zuvor mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt hat. Als Grundlage für die Preisbildung dient die sog.

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Branchenmagazin Juve zählt D+B zur Marktspitze

Im gerade erschienenen Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 ist D+B wie in den letzten Jahren in das Ranking Pharma- und Medizinprodukterecht aufgenommen worden. In der Rubrik Krankenhäuser, MVZ und Apotheken stuft uns das Branchenmagazin in die höchste Kategorie ein. Die Redaktion zählt uns „zu den im Markt führenden Einheiten“ und attestiert u.a. „umfassende Kompetenz im Datenschutzrecht“ und hohe Präsenz bei MVZ-Deals.

Als „besondere Stärken“ werden das Krankenhausrecht, Arzt- und Apothekenrecht, sowie MVZ-Transaktionen genannt.

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FOCUS Empfehlung 2021: D+B ist Top Wirtschaftskanzlei im Bereich Gesundheit & Pharmazie

Das Magazin FOCUS empfiehlt uns als Top Wirtschaftskanzlei im Bereich Gesundheit & Pharmazie in Deutschland 2021. D+B wurde häufig von Kolleginnen und Kollegen empfohlen - eine Bewertung für Wirtschaftskanzleien, die überdurchschnittlich hohe Empfehlungen erhalten haben.

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D+B chapter on healthcare enforcement responsibilities in the EU in Healthcare Enforcement & Litigation 2022

We are delighted to share our chapter in the seventh edition of Healthcare Enforcement and Litigation.

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Nutzenbewertung zum Wirkstoff Onasemnogen-Abeparvovec (Zolgensma®): Dossierbewertung veröffentlicht und Stellungnahmeverfahren eingeleitet

Mit Beschluss vom 03.12.2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die „eingeschränkte Nutzenbewertung“ für das Orphan Drug Zolgensma® ausgesetzt. Am 15.05.2021 hat der G-BA das reguläre Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V eingeleitet und am 17.05.2021 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) mit der Dossierbewertung beauftragt.

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SWR-Interview mit Dr. Jan Moeck zum Thema „Corona-Impfung für Minderjährige: Dürfen sich Kinder und Jugendliche ohne Zustimmung der Eltern impfen lassen?“

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben beschlossen, dass sich alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren künftig impfen lassen können. Der Beschluss beinhaltet ein Impfangebot, das freiwillig bleibt. Wer entscheidet also über die Annahme des Impfangebotes – die Eltern der Minderjährigen oder die Jugendlichen selbst? Dazu hat SWR Aktuell-Moderator Bernhard Seiler unseren Partner Dr. Jan Moeck befragt.

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Beschluss der Schiedsstelle zur neuen Prüfverfahrensvereinbarung

Mit Beschluss vom 22.06.2021 setzte die Schiedsstelle eine neue Prüfverfahrensvereinbarung fest, die für die Überprüfung bei Patienten mit Aufnahme ab dem 01.01.2022 gilt („PrüfvV 2022“). Gegen die Entscheidung können die DKG oder der GKV-Spitzenverband innerhalb eines Monats Klage erheben.

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