Ambulante Versorgung

 

Wir beraten (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte, MVZ, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, ermächtigte Einrichtungen, Dialyseleistungserbringer, Labore und ambulante Pflegedienste in allen Fragen des Gesundheitsrechts.

Wir begleiten unsere Mandanten in Zulassungsfragen von der Idee bis zur Umsetzung bei der Gründung einer Einzelpraxis, einer Berufsausübungsgemeinschaft, einer Praxisgemeinschaft oder eines MVZ. Bei Kooperationen im Gesundheitswesen helfen wir bei der Gründung oder Umstrukturierung von Gesellschaften wie GmbHs, GbRs oder Partnerschaftsgesellschaften und unterstützen bei einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung.

 

Wir beraten und unterstützen in allen Fragen rund um das Thema Vergütung im Gesundheitswesen. Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Beratung zur Abrechnung von Leistungen, die Prüfung und Durchsetzung von Honoraransprüchen, die Gestaltung von Verträgen und Vergütungsmodellen sowie die Begleitung von Verhandlungen und Streitigkeiten im Bereich der Vergütung im Gesundheitswesen. Dabei behalten wir aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Änderungen im Blick und setzen uns dafür ein, dass unsere Mandanten faire und angemessene Vergütungen erhalten.

Wir begleiten unsere Mandanten in Abrechnungsprüfungen, Plausibilitätsprüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie anderen Regressverfahren. Wir vertreten ihre Interessen gegenüber den Prüfinstanzen und übernehmen die Kommunikation mit den Behörden des Prüfwesens und Gerichten.

 

Auch im Bereich des Berufsrechts und des Medizinstrafrechts beraten wir (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei Fragen zu ihrer Berufsausübung, der Berufsordnung, der ärztlichen und psychotherapeutischen Schweigepflicht sowie bei Fragen zur Approbation und zur Berufshaftpflichtversicherung.

In arbeitsrechtlichen Fragen helfen wir bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Durchsetzung von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen und bei der Umsetzung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen.

 

Schließlich bieten wir auch Beratung und Interessenvertretung im Bereich des Wettbewerbsrechts an, insbesondere zu Fragen der Werbung und des Wettbewerbsverhaltens im Gesundheitswesen. Wir unterstützen bei der Einhaltung der Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), beraten zu Fragen der Bewertungsportale und setzen Löschungs- und Unterlassungsansprüche durch.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und fundierte Kenntnisse in allen genannten Beratungsbereichen. Wir setzen uns engagiert für die Interessen unserer Mandanten ein und beraten sie umfassend und individuell.