Praxisabgabe an einen Nachfolger: Was Sie wissen sollten.
Die Weitergabe der eigenen Praxis oder eines BAG-Anteils an eine junge Kollegin bzw. einen jungen Kollegen ist immer noch die häufigste Variante, um aus der vertragsärztlichen Versorgung auszuscheiden. Wenn eine passende Person zur Verfügung steht und der Standort erhalten bleiben soll, ist sie das Mittel der Wahl.
TOP Kanzlei und TOP Anwälte 2023: WirtschaftsWoche Auszeichnung für D+B
D+B wird in der aktuellen WirtschaftsWoche-Listung im Rechtsgebiet „Medizinrecht (der Leistungserbringer)“ als „TOP Kanzlei 2023“ empfohlen.Vier unserer Partner sind „TOP Anwalt 2023“.
D+B ARZTBRIEF
Hier finden Sie die Artikel des aktuellen D+B Arztbriefs als PDF zum download. Weitere Arztbriefe einfach als PDF aus dem Archiv laden.
Hinweisgeberschutzgesetz (kurz: HinSchG)
Am 16. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, beschlossen.
Arbeiten bei D+B
Bei D+B können Sie beides haben: Eine bundesweit führende Kanzlei im Medizinrecht mit Mandaten, die Sie fordern werden. Gleichzeitig eine Kanzlei, die Sie als Mensch sieht und aktiv eine gesunde Work-Life-Balance und flexible Arbeitszeiten fördert. Teamevents und eine angenehme Arbeitsatmosphäre runden unsere Kanzleikultur ab.
D+B ernennt Dr. Christina Deckers zur Assoziierten Partnerin
Zum 01. Januar 2023 hat unsere Sozietät Dr. Christina Deckers zur Assoziierten Partnerin ernannt. Die Fachanwältin für Medizinrecht ist am Standort Düsseldorf tätig.
UWG
Bewertungsportale
Medizinstrafrecht
In Strafverfahren mit medizinrechtlichem Hintergrund geht es nach wie vor häufig um den "klassischen" Vorwurf des ärztlichen Behandlungsfehlers (fahrlässige Körperverletzung bzw. fahrlässige Tötung).
Arbeitsrecht
Dauerhaft gute Ergebnisse bei der ärztlichen Versorgung von Patienten erzielt man nur, wenn die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern funktioniert. Das gilt für die Praxis, für das MVZ und für das Krankenhaus gleichermaßen. Dreh- und Angelpunkt ist der Arbeitsvertrag. Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages darf der Arbeitgeber den Fokus nicht allein darauf richten, den Rahmen des arbeitsrechtlich Zulässigen einzuhalten.