Budgetverhandlung
Krankenhausfinanzierung
Die Krankenhausfinanzierung wird trotz der seit 1972 bestehenden einfachen Grundstruktur, der Trennung in die Betriebsmittelfinanzierung (Krankenkassen) und der Investitionsfinanzierung (Länder), spätestens seit Einführung der DRGs durch ein ausdifferenziertes, aber nicht immer widerspruchsfreies System gesetzlicher Vorschriften geprägt. Die rechtlichen Anforderungen für Krankenhäuser werden durch Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) und Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf Landes- und Bundesebene überlagert.
Krankenhausplanung
Die auf der Ebene der Länder für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden überprüfen regelmäßig, welcher Träger an welchem Standort Krankenhausleistungen für GKV-Versicherte anbieten darf. Da Krankenhausplanung bedarfsorientiert erfolgt, geht es i.d.R. nicht nur um das Spektrum der zulässigen Leistungen, d.h. um die Fachabteilungsstruktur, sondern auch um die Bettenzahl des Krankenhauseses und seiner Abteilungen.
Compliance-Systeme
Vergaberecht
Gesetzliche Krankenkassen sind seit einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs 2009 öffentliche Auftraggeber. Gleiches gilt für zahlreiche Krankenhäuser. Öffentliche Auftraggeber müssen ab Überschreitung eines bestimmten Schwellenwertes bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Vergabeverfahren nach den näheren Bestimmungen insbesondere des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. der Vergabevergabeverordnung (VgV) durchführen. Hier kann ein Anwalt im Vergaberecht für Struktur sorgen.
Public/Governmental Affairs
Das Gesundheitsrecht ist sehr dynamisch. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich oft und häufig grundlegend. Unternehmen und Organisationen benötigen nicht nur kompetente, sondern weitsichtige, antizipatorische Rechtsberatung, um ihre Interessen zu schützen und zu fördern. Bei D+B verstehen wir das Gesundheitssystem und bieten Ihnen eine erfahrene Public & Governmental Affairs Beratung durch unsere Rechtanwälte.
Startups
In einer Welt, die von Innovation und Technologie getrieben wird, haben Health-Startups und Digital-Health-Startups in Deutschland stark an Bedeutung gewonnen. Diese aufstrebende Branche bietet neue Wege, um Gesundheitsversorgung und -management zu revolutionieren. Doch immer mehr Startups im Gesundheitssektor sehen sich mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragen konfrontiert. Unsere Startup-Anwälte unterstützen Sie bei der Entwicklung von Geschäftsmodellen für Ihr Health-Startup im Gesundheitsbereich, insbesondere auch im Hinblick auf berufsrechtliche und sozialrechtliche Fragestellungen.
Strafrecht
In Strafverfahren mit medizinrechtlichem Hintergrund geht es nach wie vor häufig um den "klassischen" Vorwurf des ärztlichen Behandlungsfehlers (fahrlässige Körperverletzung bzw. fahrlässige Tötung).
Medizinstrafrecht ist mittlerweile aber auch echtes Wirtschaftsstrafrecht: Immer häufiger wird etwa gegen Ärzte, Apotheker und Krankenhausgeschäftsführer der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs erhoben. Darüber hinaus werden seit Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes Kooperationen im Gesundheitswesen auf korruptionsstrafrechtliche Verfehlungen hin untersucht.
Healthcare-Compliance
Im hoch regulierten Gesundheitswesen ist Compliance von besonderer Bedeutung. Healthcare-Compliance zielt auf Haftungsprävention in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht.
M&A Health Care/Life Sciences
Streben Sie nach Wachstum und Expansion in der Gesundheitsbranche oder den Life Sciences? Unsere Expertise im Gesundheitsrecht ist die ideale Basis für eine kompetente Begleitung von Transaktionen im Gesundheitswesen. Die Welt des Mergers & Acquisitions (M&A) kann voller Möglichkeiten sein, aber auch voller rechtlicher Herausforderungen. Bei D+B Rechtsanwälte verstehen wir die besonderen Anforderungen und Chancen, die mit M&A im Gesundheitswesen und Life Sciences einhergehen. Unsere erfahrenen M&A-Anwälte sind bereit, Sie auf diesem spannenden Weg zum Erfolg zu begleiten.