Heil- und Hilfsmittel
Wir unterstützen Heil- und Hilfsmittelerbringern bei der Bewältigung jeglicher rechtlicher Anforderungen. Der Fokus unserer rechtlichen Beratung liegt auf mit der Tätigkeit zusammenhängenden Rechtsfragen, ganz besonders die folgenden Bereiche.
Wettbewerbsrecht
Mit seit Jahren zunehmender Regulierung des Gesundheitsmarktes gewinnt auch das Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen immer mehr an Bedeutung. Dort wird die Einhaltung der für die Leistungserbringer und ihren Berufsgruppen gleichermaßen geltenden Wettbewerbsbedingungen vor allem über das Wettbewerbsrecht, d. h. über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.
Medizinstrafrecht
In Strafverfahren mit medizinrechtlichem Hintergrund geht es nach wie vor häufig um den "klassischen" Vorwurf des ärztlichen Behandlungsfehlers (fahrlässige Körperverletzung bzw. fahrlässige Tötung).
Arbeitsrecht
Dauerhaft gute Ergebnisse bei der ärztlichen Versorgung von Patienten erzielt man nur, wenn die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern funktioniert. Das gilt für die Praxis, für das MVZ und für das Krankenhaus gleichermaßen. Dreh- und Angelpunkt ist der Arbeitsvertrag. Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages darf der Arbeitgeber den Fokus nicht allein darauf richten, den Rahmen des arbeitsrechtlich Zulässigen einzuhalten.
Vergütung
Prüfwesen
Berufsrecht/Approbation
Als Berufsrecht wird die Gesamtheit der den Berufszugang und die Berufsausübung regelnden Normen bezeichnet.
Gesellschaftsrecht
Kooperationen
Die Spezialisierung der Medizin schreitet unaufhörlich voran. Ein modernes Gesundheitswesen wie das der Bundesrepublik Deutschland ist deswegen auf effiziente Kooperationsstrukturen angewiesen. Das haben schon viele Ärzte und Psychotherapeuten erkannt und umgesetzt: 2016 waren 43,2 % von ihnen in Berufsausübungsgemeinschaften oder in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) tätig (Gesundheitsdaten der KBV 2016). Praxisnetze erfahren seit der gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Förderung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ein Comeback.