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Gesundheitsdatenschutz

 

Wir beraten Leistungserbringer, Gesundheitsdienstleister, Verbände, Körperschaften, die öffentliche Hand, Hersteller digitaler Anwendungen, Forschungseinrichtungen und Abrechnungsdienstleister zu allen Fragen rund um das Thema Datenschutz.

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M&A Health Care/Life Sciences

Streben Sie nach Wachstum und Expansion in der Gesundheitsbranche oder den Life Sciences? Unsere Expertise im Gesundheitsrecht ist die ideale Basis für eine kompetente Begleitung von Transaktionen im Gesundheitswesen. Die Welt des Mergers & Acquisitions (M&A) kann voller Möglichkeiten sein, aber auch voller rechtlicher Herausforderungen. Bei D+B Rechtsanwälte verstehen wir die besonderen Anforderungen und Chancen, die mit M&A im Gesundheitswesen und Life Sciences einhergehen. Unsere erfahrenen M&A-Anwälte sind bereit, Sie auf diesem spannenden Weg zum Erfolg zu begleiten.

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Heil- und Hilfsmittel

Wir unterstützen Heil- und Hilfsmittelerbringern bei der Bewältigung jeglicher rechtlicher Anforderungen. Der Fokus unserer rechtlichen Beratung liegt auf mit der Tätigkeit zusammenhängenden Rechtsfragen, ganz besonders die folgenden Bereiche.

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Wettbewerbsrecht

Mit seit Jahren zunehmender Regulierung des Gesundheitsmarktes gewinnt auch das Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen immer mehr an Bedeutung. Dort wird die Einhaltung der für die Leistungserbringer und ihren Berufsgruppen gleichermaßen geltenden Wettbewerbsbedingungen vor allem über das Wettbewerbsrecht, d. h. über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.

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Medizinstrafrecht

In Strafverfahren mit medizinrechtlichem Hintergrund geht es nach wie vor häufig um den "klassischen" Vorwurf des ärztlichen Behandlungsfehlers (fahrlässige Körperverletzung bzw. fahrlässige Tötung).

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Arbeitsrecht

Dauerhaft gute Ergebnisse bei der ärztlichen Versorgung von Patienten erzielt man nur, wenn die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern funktioniert. Das gilt für die Praxis, für das MVZ und für das Krankenhaus gleichermaßen. Dreh- und Angelpunkt ist der Arbeitsvertrag. Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages darf der Arbeitgeber den Fokus nicht allein darauf richten, den Rahmen des arbeitsrechtlich Zulässigen einzuhalten.

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Vergütung

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Prüfwesen

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Berufsrecht/Approbation

Als Berufsrecht wird die Gesamtheit der den Berufszugang und die Berufsausübung regelnden Normen bezeichnet.

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Gesellschaftsrecht

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