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Antragsformulare für Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds nun verfügbar

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat am 01.12.2020 Förderrichtlinien und Antragsformulare für Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds veröffentlicht (abrufbar hier). Damit wurde der Startschuss für Förderanträge aus dem milliardenschweren Krankenhauszukunftsfonds gesetzt.

Hier das Wichtigste in Kürze:

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Forderungsmanagement im Krankenhaus – Was ist zum Jahreswechsel 2020/2021 zu beachten?

1. Welche Verjährungsfristen müssen für dieses Jahr im Blick behalten werden?

Mit Ablauf des 31.12.2020 verjähren Vergütungsforderungen des Krankenhauses gegen gesetzliche Krankenkassen, die im Jahr 2016 entstanden sind.

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Verstärkung für D+B im Arzneimittelrecht

Zum Oktober hat sich D+B im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht verstärkt und Herrn Dr. Tobias Volkwein als Assoziierten Partner für den Standort Düsseldorf gewonnen. Herr Dr. Volkwein wird insbesondere die Beratung im Arzneimittelrecht ausbauen und schwerpunktmäßig zu neuartigen Therapien von ihrer klinischen Entwicklung bis hin zur Erstattung in der Gesetzlichen Krankenversicherung beraten.

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Neuer Gesetzentwurf zur Notfallversorgung – Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)

Mit dem Referentenentwurf vom 23.10.2020 zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung nimmt der Gesetzgeber einen neuen Anlauf, die ambulante Notfallversorgung zu reformieren. Der neue Referentenentwurf sieht – neben weiteren Regelungsbereichen – eine Weiterentwicklung der Regelungen zu ambulanten Notfallstrukturen vor, die von dem ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung deutlich abweichen (vgl.

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Branchenmagazin Juve zählt D+B zur Marktspitze

Im aktuellen Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/2021 ist D+B wie in den letzten Jahren in das Ranking Pharma- und Medizinprodukterecht aufgenommen worden. In der Rubrik Krankenhäuser, MVZ und Apotheken stuft uns das Branchenmagazin in die höchste Kategorie ein. Die Redaktion sieht uns „gut vernetzt“ und zählt uns als „Stammberaterin für Mandanten im Krankenhaus-, Arzt- u. Apothekenrecht zur Marktspitze“.

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BfArM listet die ersten beiden Anwendungen im neuen DiGA-Verzeichnis

Knapp zehn Monate nachdem der Gesetzgeber mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) die Grundlage für die „App auf Rezept“ geschaffen hat, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun für die Aufnahme der ersten beiden digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die Gesundheitsversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung gesorgt. Seit gestern sind im elektronisch geführten DiGA-Verzeichnis des BfArM zwei erstattungsfähige Anwendungen gelistet.

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2020 Edition des IBA Healthcare and Life Sciences Law Committee e-bulletin

Dr. Christian Reuther und Nicole Jesche haben an der 2020 Edition des IBA Healthcare and Life Sciences Law Committee e-bulletin mitgewirkt, die sich länderübergreifend mit den rechtlichen Perspektiven zu Covid-19 befasst. An der Spezialausgabe haben sich über 40 Mitwirkende aus der ganzen Welt beteiligt.

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2020 Edition des IBA Healthcare and Life Sciences Law Committee e-bulletin

Dr. Christian Reuther und Nicole Jesche haben an der 2020 Edition des IBA Healthcare and Life Sciences Law Committee e-bulletin mitgewirkt, die sich länderübergreifend mit den rechtlichen Perspektiven zu Covid-19 befasst. An der Spezialausgabe haben sich über 40 Mitwirkende aus der ganzen Welt beteiligt.

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Verbandssanktionengesetz – was kommt auf Krankenhäuser zu?

Der Regierungsentwurf des Verbandssanktionengesetzes vom 16. Juni 2020 hat im Vergleich zum Referentenentwurf aus dem Herbst des Vorjahres eine Änderung erfahren, die große Bedeutung für Krankenhäuser haben könnte: Anders als bisher sollen nämlich Verbände nur dann dem Anwendungsbereich des VerSanG unterfallen, wenn ihr „Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet“ ist. Diese Einschränkung könnte dazu führen, dass auf zahlreiche Krankenhäuser das zukünftige VerSanG von vornherein gar nicht anwendbar ist.

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EuGH kippt Privacy Shield und fordert so DiGA-Hersteller

Am Donnerstag hat der EuGH sein lang erwartetes Urteil zum EU-US-Privacy-Shield gefällt (Rechtssache C-311/18). Wie vorhergesagt, ist das Gericht der Auffassung vieler Datenschutzbehörden und des Generalanwalts gefolgt und hat das Abkommen gekippt. Der EuGH erklärte das Abkommen für unwirksam und führte zur Begründung im Wesentlichen an, dass die Befugnisse der US-Behörden hinsichtlich des Zugriffs auf personenbezogene Daten bei US-Unternehmen nicht mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar sind.

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