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Der vorletzte Meilenstein der DiGA-Vergütung: Schiedsstelle stellt Regelungen zu Höchstbeträgen und Schwellenwerten auf

Seit Oktober 2020 wurden bislang 27 digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA) im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die DiGA-Hersteller im ersten Jahr den Preis für ihre DiGA selbst bestimmen dürfen. Ab dem 13. Monat wird der Vergütungsbetrag von den Krankenkassen für die DiGA erstattet, den der DiGA-Hersteller zuvor mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt hat. Als Grundlage für die Preisbildung dient die sog.

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Branchenmagazin Juve zählt D+B zur Marktspitze

Im gerade erschienenen Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 ist D+B wie in den letzten Jahren in das Ranking Pharma- und Medizinprodukterecht aufgenommen worden. In der Rubrik Krankenhäuser, MVZ und Apotheken stuft uns das Branchenmagazin in die höchste Kategorie ein. Die Redaktion zählt uns „zu den im Markt führenden Einheiten“ und attestiert u.a. „umfassende Kompetenz im Datenschutzrecht“ und hohe Präsenz bei MVZ-Deals.

Als „besondere Stärken“ werden das Krankenhausrecht, Arzt- und Apothekenrecht, sowie MVZ-Transaktionen genannt.

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FOCUS Empfehlung 2021: D+B ist Top Wirtschaftskanzlei im Bereich Gesundheit & Pharmazie

Das Magazin FOCUS empfiehlt uns als Top Wirtschaftskanzlei im Bereich Gesundheit & Pharmazie in Deutschland 2021. D+B wurde häufig von Kolleginnen und Kollegen empfohlen - eine Bewertung für Wirtschaftskanzleien, die überdurchschnittlich hohe Empfehlungen erhalten haben.

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D+B chapter on healthcare enforcement responsibilities in the EU in Healthcare Enforcement & Litigation 2022

We are delighted to share our chapter in the seventh edition of Healthcare Enforcement and Litigation.

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Nutzenbewertung zum Wirkstoff Onasemnogen-Abeparvovec (Zolgensma®): Dossierbewertung veröffentlicht und Stellungnahmeverfahren eingeleitet

Mit Beschluss vom 03.12.2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die „eingeschränkte Nutzenbewertung“ für das Orphan Drug Zolgensma® ausgesetzt. Am 15.05.2021 hat der G-BA das reguläre Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V eingeleitet und am 17.05.2021 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) mit der Dossierbewertung beauftragt.

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SWR-Interview mit Dr. Jan Moeck zum Thema „Corona-Impfung für Minderjährige: Dürfen sich Kinder und Jugendliche ohne Zustimmung der Eltern impfen lassen?“

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben beschlossen, dass sich alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren künftig impfen lassen können. Der Beschluss beinhaltet ein Impfangebot, das freiwillig bleibt. Wer entscheidet also über die Annahme des Impfangebotes – die Eltern der Minderjährigen oder die Jugendlichen selbst? Dazu hat SWR Aktuell-Moderator Bernhard Seiler unseren Partner Dr. Jan Moeck befragt.

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Beschluss der Schiedsstelle zur neuen Prüfverfahrensvereinbarung

Mit Beschluss vom 22.06.2021 setzte die Schiedsstelle eine neue Prüfverfahrensvereinbarung fest, die für die Überprüfung bei Patienten mit Aufnahme ab dem 01.01.2022 gilt („PrüfvV 2022“). Gegen die Entscheidung können die DKG oder der GKV-Spitzenverband innerhalb eines Monats Klage erheben.

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D+B von Leaders League empfohlen

Das französische Magazin Leaders League hat auf Basis einer umfangreichen Marktanalyse sein Ranking für das Jahr 2021 veröffentlicht. Dabei werden in erster Linie Kanzleien und daneben führende Anwältinnen und Anwälte evaluiert. 

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Neue Regelungen für Anbieter digitaler Präventionsangebote

Seit dem 01. Juli 2021 gelten für Anbieter digitaler Präventionsangebote neue Vorschriften. Antworten auf wichtige Fragen hat Dr. Constanze Püschel dem Handelsblatt in diesem Interview gegeben.

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Strukturprüfungen gem. § 275d SGB V – Antragsfrist bis zum 15.08.2021 verlängert

Trotzdem: Anträge sind möglichst bis zum 30.06.2021 zustellen

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) teilte jüngst im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit mit, dass die Antragsfrist für die im laufenden Jahr von den Strukturprüfungen betroffenen OPS-Kodes einmalig um sechs Wochen bis zum 15.08.2021 verlängert wird. Bislang endet die Frist am 30.06.2021.

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