Neuer Gesetzentwurf zur Notfallversorgung – Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)
Mit dem Referentenentwurf vom 23.10.2020 zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung nimmt der Gesetzgeber einen neuen Anlauf, die ambulante Notfallversorgung zu reformieren.
Branchenmagazin Juve zählt D+B zur Marktspitze
Im aktuellen Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/2021 ist D+B wie in den letzten Jahren in das Ranking Pharma- und Medizinprodukterecht aufgenommen worden. In der Rubrik Krankenhäuser, MVZ und Apotheken stuft uns das Branchenmagazin in die höchste Kategorie ein. Die Redaktion sieht uns „gut vernetzt“ und zählt uns als „Stammberaterin für Mandanten im Krankenhaus-, Arzt- u. Apothekenrecht zur Marktspitze“.
BfArM listet die ersten beiden Anwendungen im neuen DiGA-Verzeichnis
Knapp zehn Monate nachdem der Gesetzgeber mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) die Grundlage für die „App auf Rezept“ geschaffen hat, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun für die Aufnahme der ersten beiden digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die Gesundheitsversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung gesorgt. Seit gestern sind im elektronisch geführten DiGA-Verzeichnis des BfArM zwei erstattungsfähige Anwendungen gelistet.
2020 Edition des IBA Healthcare and Life Sciences Law Committee e-bulletin
Dr. Christian Reuther und Nicole Jesche haben an der 2020 Edition des IBA Healthcare and Life Sciences Law Committee e-bulletin mitgewirkt, die sich länderübergreifend mit den rechtlichen Perspektiven zu Covid-19 befasst. An der Spezialausgabe haben sich über 40 Mitwirkende aus der ganzen Welt beteiligt.
2020 Edition des IBA Healthcare and Life Sciences Law Committee e-bulletin
Dr. Christian Reuther und Nicole Jesche haben an der 2020 Edition des IBA Healthcare and Life Sciences Law Committee e-bulletin mitgewirkt, die sich länderübergreifend mit den rechtlichen Perspektiven zu Covid-19 befasst. An der Spezialausgabe haben sich über 40 Mitwirkende aus der ganzen Welt beteiligt.
Verbandssanktionengesetz – was kommt auf Krankenhäuser zu?
Der Regierungsentwurf des Verbandssanktionengesetzes vom 16. Juni 2020 hat im Vergleich zum Referentenentwurf aus dem Herbst des Vorjahres eine Änderung erfahren, die große Bedeutung für Krankenhäuser haben könnte: Anders als bisher sollen nämlich Verbände nur dann dem Anwendungsbereich des VerSanG unterfallen, wenn ihr „Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet“ ist.
EuGH kippt Privacy Shield und fordert so DiGA-Hersteller
Am Donnerstag hat der EuGH sein lang erwartetes Urteil zum EU-US-Privacy-Shield gefällt (Rechtssache C-311/18). Wie vorhergesagt, ist das Gericht der Auffassung vieler Datenschutzbehörden und des Generalanwalts gefolgt und hat das Abkommen gekippt. Der EuGH erklärte das Abkommen für unwirksam und führte zur Begründung im Wesentlichen an, dass die Befugnisse der US-Behörden hinsichtlich des Zugriffs auf personenbezogene Daten bei US-Unternehmen nicht mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar sind.
D+B Partner im Best Lawyers-Ranking 2020 ausgezeichnet
Das 12. Best Lawyers-Ranking 2020 zählt unsere Partner Dr. Thomas Bohle und Dr. Ulrich Grau zu den besten Anwälten Deutschlands im Gesundheitsrecht. Dr. Ulrich Grau wird zudem als „Anwalt des Jahres“ im Pharmarecht ausgezeichnet.
Bundestag verabschiedet Gesetz zur Reform der Intensivpflege und der Rehabilitation (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG)
Am 02.07.2020 hat der Bundestag den Gesetzentwurf „zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (BT-Drs. 19/19368) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs.
DIGA & DVG: ONLINE-SEMINARE DES MEDICAL VALLEY & D+B
Die Digitalen Gesundheitsanwendungen als „App auf Rezept“ und der ihnen ermöglichte Fast Track in die Erstattungswelt der Gesetzlichen Krankenversicherung sind in den letzten Monaten schon Mittelpunkt vieler Veranstaltungen gewesen. Der mögliche Erkenntnisgewinn war anfänglich noch nicht allzu groß, weil nur der im SGB V vorgegebene Rahmen dargestellt werden konnte.